Fachgesellschaft fordert personenbezogene Mindestmengen für Knie-TEPs

Freiburg – Die Deutsche Gesellschaft für Endoprothetik (AE) begrüßt die Wieder-Einführung von Mindestmengen für den Einsatz von Kniegelenks-Totalendoprothesen (Knie-TEP), fordert aber eine weitere Verschärfung. Nach Auffassung der Fachgesellschaft – sie ist eine Sektion der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie – reichen sogenannte klinikübergreifende Mindestmengen nicht aus. Notwendig sei vielmehr eine personenbezogene Mindestquote pro Operateur und Jahr, so die AE.
Seit dem ersten Januar diesen Jahres gilt: Krankenhäuser bekommen den Einsatz von Knie-TEPs nur dann von der Kasse erstattet, wenn sie diese Operation mindestens 50 Mal im Jahr durchführen. Bereits von Ende 2005 bis 2011 galt diese Mindestmenge, wurde aber dann wegen juristischer Auseinandersetzungen ausgesetzt. Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts setzte der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) den Beschluss für Anfang des Jahres wieder in Kraft.
„Wir begrüßen es, wenn vorrangig Kliniken diese Operation durchführen, die unter dem Strich gesehen ausreichend Erfahrung vorweisen können“, sagte Karl-Dieter Heller, Generalsekretär der AE. Aber nur eine personenbezogene Quote könne gewährleisten, dass ein genau in diesem Eingriff erfahrener Arzt die Operation durchführe.
Darüber hinaus empfiehlt die AE, neben der Knie-TEP auch den Teilgelenkersatz und die Wechseloperationen unter der Mindestmenge zu erfassen. Derzeit dürften Kliniken unabhängig von der Mindestmenge Gelenke wechseln und Teile des Knies mit einer so genannten Schlittenprothese versorgen. „Daraus ergibt sich die groteske Situation, dass einige Abteilungen keine Totalendoprothesen mehr implantieren dürfen, aber dennoch Teil- und Wechseloperationen durchführen“, meint Heller, der Chefarzt am Herzogin-Elisabeth-Hospital, Orthopädische Klinik Braunschweig ist.
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