Ärzteschaft

Fachgesellschaft für Ausweitung der Mindestmengen­regelung in der Knieendoprothetik

  • Dienstag, 16. April 2019
Foto: M.Dörr & M.Frommherz/stock.adobe.com
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Berlin – Die Mindestmengen in der Knieendoprothetik sollten nicht nur für den Standard­eingriff gelten, sondern auch für die mit vielen Komplikationsrisiken behafteten Wechsel­eingriffe sowie für weitere Eingriffe am Knie. Das fordert die Deutsche Gesellschaft für Endoprothetik (AE).

Seit dem Jahr 2006 schreibt der Gesetzgeber für den Totalersatz des Kniegelenks eine Mindestmenge von 50 Eingriffen pro Krankenhaus und Jahr vor. Hintergrund ist die Über­zeugung, dass es einen Zusammenhang zwischen der Qualität eines Behandlungs­ergeb­nisses und der Häufigkeit der erbrachten medizinischen Maßnahme gibt.

„Wir begrüßen diese Vorgabe prinzipiell. Sie dient der Qualitätssicherung und damit der Sicherheit unserer Patienten“, sagte der Vizepräsident der AE, Karl-Dieter Heller. Aller­dings sei unklar, warum bei der Mindestmengenregelung bislang weder der Wechselein­griff – die sogenannte Implantatrevision – noch die Schlittenprothese berücksichtigt worden sei. Letztere ist eine Teilprothese des Knies. Beide Eingriffe stellen laut der AE fachlich höchste Anforderungen an den Operateur.

Die Fachgesellschaft fordert außerdem, die Mindestmenge auf den Operateur zu be­ziehen und nicht nur pro Klinik festzulegen. So werde sichergestellt, dass der Chirurg im Durchschnitt jede Woche eine Knieprothese implantiert oder wechselt.

Im Augenblick sei es denkbar, dass in einer Klinik, die 50 Endoprothesen im Jahr implan­tiert, zwei Abteilungen bestehen. In jeder Einheit würden 25 Prothesen eingebaut und dies jeweils von fünf Operateuren – mit dem Resultat von somit nur etwa fünf persönlich durchgeführten Operationen pro Arzt. „Solche Auslegungen können und sollen nicht Ziel einer Mindestmengenregelung sein“, so Heller.

hil

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