Fachgesellschaft fordert Qualitätsvorgaben für die stationäre Schmerztherapie
Berlin – Die Deutsche Schmerzgesellschaft fordert, „Leitplanken für Qualität in der Schmerztherapie“ gesetzlich zu verankern. „Qualität in der Schmerztherapie kann fächerübergreifend gemessen und fortentwickelt werden“, sagte der Präsident der Gesellschaft, Michael Schäfer.
Er forderte den Gesetzgeber auf, im Rahmen des geplanten Krankenhausstrukturgesetzes den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu beauftragen, Qualitätskriterien für ein strukturiertes Akutschmerzmanagement inklusive geeigneter Indikatoren zu entwickeln. Nötig seien außerdem systematische Patientenbefragungen zur Qualität der Schmerztherapie und mehr Versorgungsforschung, zum Beispiel durch den Aufbau eines „Schmerzregisters“.
Der Gesetzgeber sollte Kliniken außerdem verpflichten, an Qualitätssicherungsinitiativen im Bereich der Schmerztherapie teilzunehmen oder diese zumindest durch Vergütungsanreize unterstützen. Entsprechende Zertifikate aber auch Ergebnisqualitäten sollten die Kliniken laut der Deutschen Schmerzgesellschaft in der Qualitätsberichterstattung abbilden.
„Wie gut beziehungsweise wie schlecht die Schmerzversorgung einer Klinik ist, ist oftmals auch eine Frage der einrichtungsinternen Qualitätsstrategie“, hieß es aus der Fachgesellschaft. Im Augenblick nähmen aber nur etwa zehn Prozent der Kliniken an Zertifizierungs- oder qualitätsvergleichende Maßnahmen teil, obwohl in Deutschland geeignete Initiativen zur Verfügung stünden.
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