Ärzteschaft

Fachgesellschaft ruft nach Debatte über Evaluation des Prostitutionsschutzgesetzes

  • Montag, 7. Juli 2025
/Etienne, stock.adobe.com
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Köln/Berlin – Kürzlich hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) den Evaluationsbericht zum Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) veröffentlicht. Der Deutschen STI-Gesellschaft – Gesellschaft zur Förderung der Sexuellen Gesundheit (DSTIG) beklagt die fehlende gesellschaftliche Aufmerksamkeit.

Die DGSTI ist nach eigenen Angaben besorgt darüber, dass „die Ergebnisse politisch unzureichend berücksichtigt und durch ideologisch gefärbte Narrative verdrängt werden“ und fordert „eine sachliche, faktenbasierte Diskussion unter Einbeziehung aller relevanten Fachdisziplinen sowie der Perspektiven von Menschen in der Sexarbeit“.

„Die Ergebnisse der Evaluation bestätigen unsere Einschätzung, dass das Gesetz nur bedingt zum Schutz von Menschen in der Sexarbeit beiträgt“, sagte der Präsident der Fachgesellschaft, Norbert Brockmeyer, dem Deutschen Ärzteblatt.

Umso wichtiger sei es, die tatsächlichen Bedarfe ernst zu nehmen – nötig seien mehr niedrigschwellige, gut ausgestattete Beratungs- und Unterstützungsangebote, insbesondere für Menschen in prekären Arbeits- und Lebensverhältnissen. Dazu gehöre auch ein erleichterter Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung, so Brockmeyer.

„Unsere Erfahrungen zeigen: Repressive gesetzliche Strukturen – wie etwa auch im Umgang mit Homosexualität in der Vergangenheit – gefährden die sexuelle Gesundheit, anstatt sie zu schützen. Auch in Bezug auf Sexarbeit gilt: Kontrolle ersetzt keine Versorgung“, sagte er.

Die DSTIG spricht sich daher für einen deutlichen Ausbau integrierter Strukturen aus, in denen Selbsthilfegruppen, Beratungsstellen und der öffentliche Gesundheitsdienst eng zum Wohl der Sexarbeitenden zusammenarbeiten – „nicht zuletzt, um sexuelle Gesundheit von Menschen in der Sexarbeit wirksam zu fördern und ihre Menschenrechte zu wahren“, so Brockmeyer.

hil

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