Fachgesellschaft weist auf neue Behandlungsregeln bei Psoriasis hin

Berlin – Für die Therapie der Psoriasis vulgaris stehen mittlerweile 18 zugelassene Systemtherapien zur Verfügung. Das teilt die Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG) mit.
„Unverändert ist die Empfehlung, dass bei mittelschwerer bis schwerer Psoriasis eine Systemtherapie indiziert ist“, sagte der DDG-Experte Alexander Nast, Leiter der Hochschulambulanz der Hautklinik an der Charité - Universitätsmedizin Berlin.
Er ist auch Koordinator der im Sommer aktualisierte S3-Leitlinie zur Therapie der Erkrankung. Darin werden neben den konventionellen Systemtherapien auch Biologika und die sogenannten kleinen Moleküle dargestellt, darunter die für die Psoriasis neu zugelassenen Wirkstoffe Bimekizumab sowie der Tyrosinkinase-2-Hemmer Deucravacitinib.
Neuerungen gibt es auch bei Therapie mit dem Wirkstoff Methotrexat (MTX). Insbesondere, wenn Dosierungen von über 15 mg gegeben werden oder das Risiko einer Überdosierung vermieden werden soll, wird die subkutane Zufuhr bevorzugt.
Nach Einschätzung Leitliniengruppe besteht bei der Tablettenform von MTX eine höhere Gefahr einer Überdosierung, da Patientinnen und Patienten dazu neigen, Tabletten mit größerer Wahrscheinlichkeit täglich, anstatt einmal wöchentlich einzunehmen.
An Psoriasis vulgaris sind in Deutschland schätzungsweise mehr als zwei Millionen Menschen erkrankt. Die Schuppenflechte ist chronisch, zeigt sich in erster Linie an der Haut und ist durch entzündete und schuppige Hautstellen charakterisiert. Juckreiz und Schmerzen belasten die Betroffenen stark.
Mit einem Fragebogen bestimmen Dermatologen die Lebensqualität (DLQI). Um das Ausmaß der betroffenen Haut zu erfassen, verwenden sie zudem einen Index (PASI) und betrachten die Dicke der Hautveränderungen, Rötung und Schuppung an den betroffenen Körperstellen. Sie schätzen außerdem den prozentualen Anteil der jeweils befallenen Oberfläche an Kopf, Rumpf, Armen und Beinen ein.
Die Leitlinie definiert eine besondere Schwere der Psoriasis, wenn ein PASI ≥20, wenn ein DLQI ≥15 vorliegt, wenn sich der Befund rasch verschlechtert und wenn Hände oder Füße, die Kopfhaut, das Gesicht, die Nägel oder der Genitalbereich schwer betroffen sind.
Die DDG weist daraufhin, dass Patienten vor Aufnahme einer immunmodulatorischen Psoriasistherapie weiterhin auf Tuberkulose untersucht werden sollen. Bisher war dazu ein Screening mittels Interferon-Gamma-Release-Assays (IGRA) sowie ein Röntgenthorax angezeigt.
Dieser Röntgenthorax ist laut Fachgesellschaft nur noch erforderlich, wenn eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine latente Tuberkulose besteht oder Faktoren vorliegen, die das Risiko eines falsch negativen IGRA-Tests erhöhen.
Bisher war die Einleitung einer präventiven antituberkulösen Therapie vor allen Biologikatherapien Standard, bei den konventionellen Therapien gab es dagegen laut der DDG keine klaren Regeln und es zeigten sich unterschiedliche Vorgehensweisen in der Versorgung.
„Eine präventive antituberkulöse Therapie aufgrund der Therapieeinleitung mit Acitretin, Apremilast, Ciclosporin, Dimethylfumarat oder MTX kann nicht empfohlen werden. Es sei denn, es liegen andere Indikationen zur Einleitung einer präventiven antituberkulösen Therapie vor“, erläuterte Nast.
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