Fachgesellschaft will auf Thema Schlaf aufmerksam machen

Jena – Die Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) nutzt jährlich den 21. Juni als längsten Tag des Jahres für einen eigenen nationalen Schlaftag. Mit dem Aktionstag will die Fachgesellschaft kontinuierlich auf die Bedeutung des Themas Schlaf aufmerksam machen und dafür sensibilisieren.
Wie die DGSM betont, stellen Ein- und Durchschlafstörungen (Insomnie) eine der häufigsten Erkrankungen dar. Epidemiologische Studien zeigten, dass zwischen sechs und zehn Prozent der Bevölkerung eine behandlungsbedürftige Insomnie haben. Nach internationalen Studien würden mehr als 70 Prozent der Betroffenen länger als ein Jahr und fast 50 Prozent länger als drei Jahre an dieser Erkrankung leiden.
Dies entspreche mindestens fünf Millionen Bundesbürgern. Im deutschen Gesundheitssystem gebe es eine Versorgungslücke für die leitliniengestützte Behandlung der Insomnien, so die Fachgesellschaft. Dies könne auch die hohe Chronifizierungsneigung der Insomnien erklären.
In unbehandelter Form stellt die Insomnie bei Depressionen und Alkoholabhängigkeit ein erhöhtes Rückfallrisiko dar. Chronische Insomnien erhöhen zudem das Risiko für körperliche Volkskrankheiten, wie etwa Herz-Kreislauf und Stoffwechselerkrankungen. „Weiterhin geht die Insomnie mit einem ungünstigeren Krankheitsverlauf bei chronischen Schmerzpatienten einher“, so die Neurologin und Schlafmedizinerin Anna Heidbreder.
Vor einer Selbsttherapie bei ernsthaften Schlafstörungen raten die Experten der Fachgesellschaft allerdings ab. „Häufig vermitteln die sich auf dem Markt befindlichen Sleepgadgets dem Nutzer aufgrund ihrer Erscheinungsform einen hochtechnischen und wissenschaftlich fundierten Charakter“, erklärte in diesem Zusammenhang Dora Triché von der DGSM.
Die allerwenigsten dieser Gadgets seien wissenschaftlich erprobt und in ihrer Wirksamkeit evaluiert. Aus diesem Grunde rät die DGSM von entsprechenden Methoden und Präparate zur Behandlung von Schlafstörungen dringend ab. Vielmehr wird bei Schlafstörungen, welche mindestens 3-mal pro Woche über einen Zeitraum von vier Wochen auftreten, die Konsultation einer in Schlafmedizin erfahren Ärztin oder Psychotherapeuten empfohlen.
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