Fachgesellschaften begrüßen neuen Transitionskorridor für den Übergang in die Erwachsenenmedizin

Berlin/Köln/Wiesbaden – Der 18. Geburtstag ist für chronisch kranke Jugendliche oft kein geeigneter Stichtag für den Wechsel in die Erwachsenenmedizin. Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) und die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) begrüßen daher den neuen „Transitionskorridor“ und die dafür abrechnungsrelevante Änderung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).
Danach können Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte entsprechende Leistungen auch für Patientinnen und Patienten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr abrechnen. „Der neue Transitionskorridor bildet die medizinische Realität vieler Patientinnen und Patienten besser ab und ermöglicht es, den Wechsel am medizinischen oder psychosozialen Bedarf der Betroffenen auszurichten“, sagte Lars Pape, Direktor der Klinik für Kinderheilkunde II am Universitätsklinikum Essen und Sprecher der Arbeitsgruppe Transition der DGIM, DGKJ und DGN.
Entscheidend sei nicht das Alter allein, sondern ob ein junger Mensch bereit ist, die gesteigerte Verantwortung für seine Erkrankung in der Erwachsenenversorgung zu übernehmen, betonte er.
Ein großer Teil der Heranwachsenden könne auch weiterhin mit dem 18. Geburtstag gut in die Erwachsenenmedizin wechseln, bekräftigen die Fachgesellschaften. „Bei Menschen mit komplexen chronischen oder seltenen Erkrankungen oder Entwicklungsverzögerungen erfordert der Übergang in die Erwachsenenmedizin jedoch häufig mehr Vorbereitung mit regelmäßigen Gesprächen und Schulungen“, erklärt die DGIM-Expertin Britta Siegmund von der Charité-Universitätsmedizin Berlin.
Auch in der Neurologie profitieren laut der DGN viele junge Menschen von einer verlängerten Übergangsphase. Denn auch Epilepsien, neuroonkologische, neuromuskuläre und neuroimmunologische Erkrankungen erforderten eine engmaschige Betreuung und viel Eigenverantwortung.
„Diese Patientinnen und Patienten brauchen beim Wechsel in die Erwachsenenmedizin Kontinuität und klare Zuständigkeiten“, erläutert Susanne Knake, die als Vertreterin der DGN an der Stellungnahme mitgewirkt hat. „Ein behutsamer Transitionsprozess verhindert, dass Befunde, nachvollziehbare Therapieentscheidungen oder Ansprechpersonen verloren gehen“, betont sie.
Die Fachgesellschaften warnen davor, die zusätzliche Aufgabe ohne ausreichende Ressourcen in die Versorgung zu geben. „Jetzt muss sichergestellt werden, dass für die notwendige Koordination im Alltag auch die notwendigen Strukturen und Finanzgrundlagen bereitstehen“, so Pape.
Er wies daraufhin, dass die neue Regelung nicht für ambulante Leistungen von pädiatrischen Hochschulambulanzen oder sozialpädiatrischen Zentren gelte. „Hier brauchen wir alsbald eine vergleichbare Regelung“, betonte er.
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