Fachgesellschaften drängen auf Beibehaltung der Mindestmengen für Frühgeborene

Berlin – Mit „absolutem Unverständnis“ reagieren mehrere Fachgesellschaften, die sich der Versorgung von Früh- und Neugeborenen widmen, auf die Klage von drei Bundesländern gegen die Festlegung von Mindestmengen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beim Bundesverfassungsgericht.
„Sollte es zu einer Aufhebung der Mindestmengenregelung für die Versorgung von extrem unreifen Frühgeborenen kommen, besteht die Gefahr, dass in Deutschland wieder mehr Kinder versterben“, heißt es in einer Erklärung der Gesellschaften.
Daher fordere man die Gesundheitsminister der Länder auf, sich für ein gesundes Aufwachsen der kommenden Generation einzusetzen und sich für einen Erhalt der Mindestmengenregelung stark zu machen.
Die von den Bundesländern Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt eingereichte Klage beim Bundesverfassungsgericht stellt nach Ansicht der Fachgesellschaften die bisherigen Bemühungen zur Verbesserung der Versorgungsqualität Frühgeborener infrage.
Mit der ab 2024 geltenden Regelung des G-BA müssen Kinderkliniken jährlich mindestens 25 Kinder mit einem Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm behandeln, um diese besonders vulnerable Gruppe versorgen zu dürfen.
Die Regelung des G-BA basiert den Fachgesellschaften zufolge auf einem nachgewiesenen Zusammenhang zwischen Mortalität und Zahl der betreuten Frühgeborenen sowie der Tatsache, dass die Geburt dieser Kinder planbar sei.
An dem Aufruf beteiligen sich die Deutsche Gesellschaft für Perinatale Medizin, die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, die Deutsche Gesellschaft für Pränatal- und Geburtsmedizin und die Gesellschaft für Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin.
Auch das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden protestierte heute gegen die Klage. „Die Versorgung frühgeborener Kinder und ihrer Familien von einem interdisziplinären und erfahrenen Team ist für ihr gesundes Heranwachsen unerlässlich“, sagte Uwe Platzbecker, Medizinischer Vorstand am Uniklinikum Dresden.
Der GKV-Spitzenverband und andere hatten bereits in den vergangenen Tagen gegen die Klage protestiert und Beibehaltung der Mindestmengenregelung gefordert.
Mitte August hatten Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt Verfassungsbeschwerde gegen drei Mindestmengenregelungen des G-BA eingereicht.
Die Eingabe von richtet sich gegen die Mindestmengenregelung für Extremfrühchen mit einem Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm, zur allogenen Stammzelltransplantation sowie zu den Personalvorgaben in der Psychiatrie. Die drei Länder sehen sich durch die Qualitätsvorgaben des G-BA unrechtmäßig in der Krankenhausplanung eingeschränkt.
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