Fachkommission schlägt Inhalte für Ausbildung zur Pflegefachassistenz vor

Berlin – Der inhaltliche Rahmen für die neue Ausbildung zur Pflegefachassistenz ist gesetzt. Gestern hat die Fachkommission nach dem Pflegeberufegesetz ihre Vorschläge für einen Rahmenlehrplan und einen Rahmenausbildungsplan an das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) übergeben.
Einer Sprecherin des BMBFSFJ zufolge sollen die erarbeiteten Rahmenpläne Pflegeschulen und die Träger der praktischen Ausbildung bei der Entwicklung eines schulinternen Curriculums beziehungsweise eines Ausbildungsplans unterstützen. Sie haben demnach eine empfehlende Wirkung. Die Länder könnten verbindliche Lehrpläne erlassen.
Empfehlungen hat die Fachkommission zu Ausbildungseinheiten wie dem Ankommen im Berufsbild, zur Unterstützung zu pflegender Menschen bei der Selbstversorgung und Mobilität und zur Reflexion von Pflegeerfahrungen gemacht. Dies teilte die Ministeriumssprecherin dem Deutschen Ärzteblatt auf Nachfrage mit.
Der vorgeschlagene Ausbildungsplan enthält demnach Bausteine für die verschiedenen Einsätze in der praktischen Ausbildung. „Auch Anregungen für Lern- und Arbeitsaufgaben werden jeweils gegeben. Die Empfehlungen sind inhaltlich strukturiert anhand der Kompetenzbereiche und der Kompetenzschwerpunkte der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung“, so die Sprecherin.
Die Vorschläge werden jetzt von BMBFSFJ und BMG auf ihre Vereinbarkeit mit dem Pflegefachassistenzgesetz geprüft. Im Anschluss sollen sie Pflegefachschulen und den Trägern der praktischen Ausbildungen zur Verfügung gestellt und veröffentlicht werden.
Die neue, bundesweit einheitliche Pflegeassistenzausbildung soll zum 1. Januar 2027 starten. Festgelegt ist dies durch das Pflegefachassistenzgesetz. Die Ausbildung soll die 27 verschiedenen Pflegehilfeausbildungen in den Ländern ablösen, ein eigenständiges und einheitliches Berufsprofil schaffen und die Attraktivität des Pflegeberufes steigern.
Die Dauer der Ausbildung beträgt 18 Monate, bei beruflicher Vorerfahrung soll es Verkürzungsmöglichkeiten geben. Auszubildenden steht eine angemessene Vergütung zu. Pflichteinsätze sollen in der stationären und ambulanten Langzeitpflege sowie in der stationären Akutpflege stattfinden. Der Aufbau der Ausbildung folgt dem Vorbild des Pflegeberufegesetzes.
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) zufolge bietet die Pflegefachassistenzausbildung einen niedrigschwelligen Einstieg in die Pflege, Bildungschancen, eine sichere berufliche Perspektive und trägt zur Sicherung der personellen Grundlage guter Pflege bei. „Die Rahmenpläne sind eine wichtige Grundlage für eine erfolgreiche Umsetzung der neuen Ausbildung ab 2027“, sagte sie gestern.
„Eine gute pflegerische Versorgung kann nur gelingen, wenn Aufgaben möglichst breit verteilt werden und wir attraktive und moderne Berufsbilder in der Pflege schaffen“, sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Die von der Fachkommission vorgelegten Rahmenpläne seien „eine hervorragende Grundlage für die inhaltliche Ausgestaltung der Ausbildung und deren erfolgreichen Start ab 2027“.
Absolventinnen und Absolventen der Pflegefachassistenzausbildung können deutschlandweit in allen Versorgungsbereichen der Pflege arbeiten. Sie sollen künftig vermehrt Aufgaben übernehmen, die zurzeit noch teilweise von Pflegefachpersonen durchgeführt werden, hieß es vom BMBFSFJ.
Dazu gehören die selbstständige Mitwirkung an nicht komplexen Pflegesituationen sowie die Unterstützung in komplexen Situationen. Beispiele sind Grundpflege und Mobilisation, Durchführung präventiver Maßnahmen sowie Unterstützung bei der Erhebung des individuellen Pflegebedarfs und bei der Planung.
Pflegefachpersonen sollen durch die Unterstützung entlastet werden, was zur Verbesserung der Effizienz in der pflegerischen Versorgung beitragen soll.
Die Fachkommission nach dem Pflegeberufegesetz wurde von BMBFSFJ und BMG zum 1. Oktober 2024 für eine Amtsdauer von fünf Jahren berufen. Sie setzt sich aus elf ehrenamtlichen Mitgliedern zusammen.
Vertreten sind Fachleute aus Alten-, Gesundheits-, Kranken- und Kinderkrankenpflege sowie solche mit Erfahrung in der Lehrplanentwicklung. Im Rahmen des Pflegefachassistenzgesetzes wurden sie damit beauftragt, Rahmenpläne für die Ausbildung zu erarbeiten.
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