Fahrtauglichkeit bei Demenz: Meldepflicht für Ärzte bietet keinen Sicherheitsvorteil

Pittsburgh – Melden Ärzte Demenzpatienten den Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörden, werden dadurch keine Unfälle verhindert. Die Zahl der Krankhausaufenthalte von Demenzpatienten ändert sich nicht. Eine Reduktion geht hingegen mit Sehtests und Straßenfahrtests einher. Vor allem aber konnten Lizenzverlängerungen, bei denen die Fahrer persönlich zugegen sein müssen, Krankenhausaufenthalte von Demenzpatienten aufgrund von Unfällen senken.
Zu diesem Ergebnis kommen Forscher der University of Pittsburgh Graduate School of Public Health, nachdem sie Daten der US-Agentur für Versorgungforschung und Qualität von 2004 bis 2009 ausgewertet haben, die in Neurology publiziert wurden (2018; doi: 10.1212/WNL.0000000000005022). Unter 136.987 hospitalisierten älteren Fahrern hatten 5.564 die Diagnose Demenz.
Sehtests und persönliche Lizenzerneuerung bieten Sicherheit
Bis auf 5 Bundesstaaten der USA verlangen alle, dass die Fahrer persönlich bei der Lizenzerneuerung des Führerscheins anwesend sind. Die Behörde kann so die Fahreignung besser beurteilen, was sich bei der Zahl der Krankenhausaufenthalte deutlich bemerkbar machte. Unter den 60- bis 69-Jährigen im Krankenhaus waren etwa 37 Prozent weniger Demenzpatienten aufgrund eines Unfalls im Vergleich zu Staaten, bei denen die persönliche Anwesenheit bei der Behörde nicht verpflichtend war.
36 Staaten führen Sehtests bei der Lizenzverlängerung durch, was das Risiko eines Krankenhausaufenthalts ebenfalls reduzierte, um 23 bis 28 Prozent. 2 Staaten erfordern zudem Straßenfahrtests, was das Risiko eines Krankenhausaufenthalts ab einem Alter von 80 Jahren bei Demenzpatienten reduzierte.
Die Staaten Pennsylvania, Kalifornien und Oregon verpflichten Ärzte zum Zeitpunkt der Studie, Fahrer mit Demenz den Zulassungsbehörden zu melden. 27 Staaten gewährten Ärzten, die Patienten meldeten, Rechtsschutz, unabhängig davon, ob dies gesetzlich vorgeschrieben war. Einen Sicherheitsvorteil konnten diese Vorgaben hinsichtlich der Krankenhausaufenthalte jedoch nicht bewirken. Die Ergebnisse blieben auch dann noch bestehen, nachdem die Forscher Faktoren berücksichtigt hatten, die die Unfallrate beeinflussen könnten, angefangen von der Anschnallpflicht bis hin zu schlechtem Wetter.
Die Erstautorin Yll Agimi überrascht das Ergebnis: „Wir wissen, dass ältere Fahrer dem Rat ihrer Ärzte folgen und nicht mehr fahren. Wenn sie den Behörden gemeldet werden, erhalten nur wenige ihre Fahrerlaubnis zurück“, erklärt die Gesundheitsdatenwissenschaftlerin bei Salient CGRT Inc. Laut der aktuellen Datenauswertung könnten altersbasierte Lizenzierungsanforderungen ein effektives Mittel sein, um die Sicherheit zu verbessern, sagt Co-Autor Steven M. Albert, Ph.D., MS, Vorsitzender und Professor des Department of Behavioral and Community Health Sciences bei Pitt Public Health.
Grenzen der Fahrtauglichkeit bei Demenzpatienten
Ärzten fällt es zudem oft schwer, den richtigen Zeitpunkt abzupassen, Patienten vom Autofahren abzuraten. Schon bei einem Mild Cognitive Impairment (MCI) sollten Ärzte darauf hinweisen, dass die Fahrtauglichkeit wahrscheinlich in absehbarer Zeit nicht mehr gegeben sein wird, rät Klaus Schmidtke vom Ortenau-Klinikum in Offenburg in einer Publikation, die kürzlich in Fortschritte der Neurologie Psychiatrie erschienen ist (2018; doi: 10.1055/s-0043-119988).
Anders ist die Situation bei der frontotemporalen Demenz, bei der das Denk-, Einsichts- und Urteilsvermögen frühzeitig eingeschränkt ist. Die Patienten fallen zum Beispiel durch wesensfremde und impulsive Handlungen auf. Das Führen eines Kraftfahrzeugs ist daher schon im Frühstadium der Erkrankung nicht mehr zu verantworten. In solchen Fällen plädiert der Facharzt für Neurologie und Geriater bereits bei ersten Anzeichen der Erkrankung für ein konsequentes ärztliches Fahrverbot.
In Deutschland gilt ein ärztliches Fahrverbot nur als Warnung
In Deutschland besteht ohne besonderen Anlass keine Meldepflicht an die Führerscheinstelle. Rechtlich bindend ist das ärztliche Urteil, das zumeist von Neurologen und Psychiatern getroffen wird, nicht. Juristisch betrachtet, ist ein ärztliches Fahrverbot nur eine Warnung. Sie ändert jedoch die Situation insofern, als ein Verstoß als grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz interpretiert werden kann. De facto fahre ein hoher Prozentsatz der Demenzkranken, vor allem ältere Männer, noch Auto. Wenn Gefahr in Verzug ist, kann ein Arzt dies der Führerscheinstelle melden. Eine Strafverfolgung wegen Bruchs der Schweigepflicht droht ihm in dieser Situation nicht, heißt es in der Publikation von Schmidtke.
Weil die Patienten ihre Fahrzeuge rein mechanisch oft noch steuern können, zeigten sie sich oft uneinsichtig. Erfährt jedoch die Haftpflichtversicherung nach einem Unfall von der ärztlichen Diagnose, kann sie gegebenenfalls grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unterstellen und einen Regressanspruch erheben, warnt Schmidtke.
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