Falsches Medikament abgegeben: Apotheker verurteilt
Münster – Ein Apotheker aus dem Kreis Minden-Lübbecke muss für die Abgabe eines falschen Medikaments mit tödlicher Folge 1.000 Euro Geldbuße zahlen. Zudem erhalte er einen Verweis, entschied das Berufsgericht für Heilberufe in Münster.
Der Mann war in gleicher Sache bereits vom Landgericht Bielefeld wegen fahrlässiger Tötung zu 7.200 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Die Geldbuße und der Verweis kommen als berufsrechtliche Sanktion zur Geldstrafe hinzu.
Der Apotheker hatte selbst darauf hingewiesen, einer 78-jährigen Patientin aus Versehen ein falsches Medikament ausgehändigt und damit möglicherweise ihren Tod verursacht zu haben. Ohne seinen Hinweis an die Angehörigen wäre der Fehler vermutlich gar nicht aufgefallen, so das Gericht gestern. Es handele sich um ein Augenblicksversagen. Der Apotheker habe sich reuig und sehr betroffen gezeigt. Das Urteil ist rechtskräftig (Az.: 17 K 5288/17.T).
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