Fast 300.000 Verdachtsanzeigen auf COVID-19 als Berufskrankheit

Berlin – Im vergangenen Jahr haben die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen fast 300.000 Verdachtsanzeigen auf COVID-19 als Berufskrankheit erhalten. Das berichtet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) auf der Basis von vorläufigen Zahlen.
2022 gingen danach insgesamt 368.841 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit bei den Unfallversicherungsträgern ein, das sind 141.111 Anzeigen oder 62 Prozent mehr als im Vorjahr. Bei den Anerkennungen gab es eine Zunahme um 62 Prozent: Insgesamt wurden 200.414 Berufskrankheiten anerkannt.
Die Zahl der neuen Berufskrankheiten-Renten ist hingegen um 8,6 Prozent auf 4.871 gesunken. Zur Zahl der Todesfälle in Folge einer Berufskrankheit liegen laut der DGUV noch keine belastbaren Werte vor.
Der Anstieg bei Anzeigen und Anerkennungen geht im Wesentlichen auf die Coronapandemie zurück. Laut einer Sondererhebung der DGUV entfielen 294.446 Verdachtsanzeigen und 180.790 Anerkennungen auf Erkrankungen an COVID-19. Für alle anderen Berufskrankheiten lag die Zahl der Verdachtsanzeigen leicht unter dem Niveau von 2019.
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