Ärzteschaft

Fast jeder fünfte Arzt in Brandenburg kommt aus dem Ausland

  • Donnerstag, 6. Februar 2025
/Rido, stock.adobe.com
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Potsdam – Fast jeder fünfte berufstätige Arzt in Brandenburg hat Ende vergangenen Jahres eine ausländische Staatsbürgerschaft gehabt. Dabei kam jeder achte Mediziner aus einem Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes. Das geht aus einer Antwort des Gesundheitsministeriums in Potsdam (MGS Brandenburg) auf eine Anfrage aus der AfD-Landtags­fraktion hervor.

273 Ärztinnen und Ärzte stammten demnach aus Polen. Die mit 230 Medizinern größte Gruppe ausländischer Ärzte aus einem Land jenseits Europas kam aus Syrien. 117 Berufskollegen stammten aus Russland, 93 aus der Türkei.

Nach Angaben der Landesärztekammer (LÄKB) gab es Ende 2024 in Brandenburg 10.120 berufs­tätige Ärztinnen und Ärzte. Davon hatten 2.043 oder 18,9 Prozent eine ausländische Staatsbürgerschaft – von ihnen kamen 1.265 aus einem Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).

Zehn Jahre zuvor waren 9.233 berufstätige Ärzte bei der Landesärztekammer registriert, davon waren 10,2 Prozent praktizierende ausländische Mediziner.

Das Verfahren für eine Berufserlaubnis dauert im Schnitt vier Monate. Ebenfalls rund vier Monate dauert es, bis ein Bewerber, der seine ärztliche Qualifikation in der EU, der Schweiz oder im EWR erworben hat, seine staatliche Zulassung erhält. Wer sich in einem anderen Land als Arzt qualifiziert hat, muss eineinhalb bis zu zwei Jahre auf seine Approbation warten.

In zehn Jahren sieben Widerspruchsverfahren

Zwischen 2014 und 2024 wurden in Brandenburg ein Verfahren zum Widerruf einer Berufserlaubnis und sechs Verfahren zum Widerruf einer Approbation eingeleitet. In einem Widerrufsverfahren wurde die Berufserlaubnis aberkannt. Zwei Approbationsverfahren wurden an ein anderes Bundesland abgegeben, zwei Fälle dauern noch an, in einem Verfahren ruht die Approbation und in einem weiteren Fall wurde die staatliche Zulassung wider­rufen.

Eines dieser Verfahren wurde unter anderem mit dem Tatvorwurf der fahrlässigen Tötung und dem Verdacht einer fahrlässigen Körperverletzung begründet. Nach Angaben der Landesärztekammer gab es keinen einzigen Fall einer mangelhaften fachlichen Qualifi­kation von Ärzten, die ihre beruflichen Fähigkeiten in einem Drittstaat erworben hatten.

Seit 2014 in drei Fällen gefälschte Dokumente entdeckt

In drei Fällen wurden seit 2014 unechte oder verfälschte Dokumente entdeckt. Dabei habe es sich um einen aus der Zeit vor dem EU-Beitritt Rumäniens 2007 stammenden gefälschten medizinischen Hochschul­abschluss und eine gefälschte Promotionsurkunde für eine Berufsanerkennung gehandelt, so die Landes­ärztekammer und die zuständige Approbationsbehörde. Der dritte Fall betraf einen gefälschten Weiter­bildungs­nachweis nach einem medizinischen Hochschulabschluss in der EU.

dpa

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