Politik

FDP für Ende der Isolationspflicht

  • Montag, 21. November 2022
/oatawa, stock.adobe.com
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Berlin – Nach dem Wegfall der Isolationspflicht für Coronainfizierte in mehreren Bundesländern fordert die FDP ein bundesweites Ende entsprechender Vorgaben. „Wir brauchen keine staatlich fixierte Isolationspflicht“, sagte der FDP-Gesundheitspolitiker Andrew Ullmann vorgestern im Deutschlandfunk.

Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein hatten die Isolationspflicht kürzlich bereits aufgehoben, Hessen folgt voraussichtlich übermorgen.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte das Vorgehen. „Die Abschaffung dieser klaren Regel von einer Minderheit der Länder ist brandgefährlich für Leib und Leben der verletzlichen Menschen“, sagte Vor­stand Eugen Brysch. „Monat für Monat sterben 4.000 Menschen an dem Virus.“

Ullmann sagte dagegen: „Bayern, Baden Württemberg und Schleswig Holstein machen es richtig.“ Das heiße nicht, dass es ein Verbot zur Isolation oder Krankschreibung gebe. Erkrankte Menschen sollten sich krank­schreiben lassen und zu Hause bleiben.

Habe ein Beschäftigter eines Krankenhauses, der mit immunge­schwächten Personen arbeite, einen positiven Test, so habe er dort nichts zu suchen. „Aber das sind Einzelent­scheidungen, die getroffen werden können“, sagte der FDP-Politiker. Sie müssten nicht „vom Staate her fixiert sein“.

Auf die Frage, ob er von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ein Ende der Isolationspflicht in Deutschland fordern wolle, sagte Ullmann: „Wir wollen die Diskussion anstoßen.“

Lauterbach hatte sich bereits gegen das Vorgehen der besagten Länder gestellt. Die vulnerablen Gruppen würden dabei außer Acht gelassen, hatte er dem Kölner Stadt-Anzeiger gesagt. „Wir haben in Deutschland allein über 500.000 Krebskranke pro Jahr, für viele von ihnen kann eine Coronainfektion lebensbedrohlich werden.“ Das gleiche gelte für Diabetespatienten. „Viele von ihnen gehen täglich zur Arbeit, und auch für sie muss der Arbeitsplatz ein sicherer Ort sein.“

Das Robert-Koch-Institut (RKI) empfiehlt den Ländern, für Infizierte fünf Tage Isolation anzuordnen. Angeraten wird eine dringende Empfehlung, die Selbstisolation danach erst dann zu beenden, wenn ein (Selbst-)Test negativ ausfällt. Beschäftigte des Gesundheits- und Pflegewesens sollen zudem 48 Stunden vor der Testab­nahme symptomfrei gewesen sein.

Ullmann hatte bereits im Sommer dafür plädiert, dass „die Isolierungsdauer von Patienten mit COVID-19 (...) nicht mehr von staatlicher Seite fixiert“ wird. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte mehrfach darauf verwiesen, dass die Länder im eigenen Ermessen die Isolationspflicht aufheben könnten.

Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes (DStGB), Gerd Landsberg, sagte der Rheinischen Post: „Bürgerinnen und Bürger müssen klar kommuniziert bekommen, welche Regelungen in welchen Berei­chen gelten.“ Landsberg warnte vor einem Akzeptanzverlust im Fall eines Flickenteppichs und mahnte eine Verständigung von Bund und Ländern auf einheitliche Maßnahmen an.

Der Präsident des Deutschen Landkreistages (DLT), Reinhard Sager, begrüßte in der Zeitung die Entscheidung der Länder mit aufgehobener Isolationspflicht. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) nannte sein Land in der Zeitung einen „Vorreiter der Vernunft“.

Laut dem jüngsten RKI-Wochenbericht setzte sich zuletzt ein abnehmender Trend bei den Infektionen fort. Die Zahl der schweren Krankheitsverläufe ging leicht zurück. Insgesamt rechnet das RKI mit einer hohen Zahl an schweren Atemwegserkrankungen in den kommenden Wochen.

Merklich zugenommen hat laut RKI die Verbreitung der relativ neuen Omikron-Sublinie BQ.1.1 in Deutsch­land. Diese Erreger können der Immunantwort von Menschen, die geimpft und/oder genesen sind, besser entgehen als ihre Vorgänger. Eine erhöhte Krankheitslast wird bei BQ.1.1 bisher nicht beobachtet.

dpa

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