Politik

Finanzierung von Projekten für Menschen ohne Krankenversicherung ungesichert

  • Montag, 9. Dezember 2024
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Stuttgart – Modellprojekte für die anonyme medizinische Behandlung für Menschen ohne Kranken­versicherung stehen in Baden-Württemberg möglicherweise vor dem Aus. Denn die finanzielle Unterstüt­zung durch das Land ist befristet und die Weiterfinanzierung für die Jahre 2025 und 2026 von den Ergeb­nissen der Haushaltsberatun­gen abhängig.

Das Sozialministerium setzt sich sehr für eine Fortführung der Förderung ein, wie aus einer Antwort des Minis­teriums auf eine Anfrage der SPD-Fraktion hervorgeht. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts waren im Jahr 2019 in Deutschland hochgerechnet rund 61.000 Personen nicht krankenversichert und besaßen auch keinen sonstigen Anspruch auf Krankenversorgung. Zahlen für Baden-Württemberg gibt es nicht.

Die Landesregierung fördert seit 2023 mit mehreren Hunderttausend Euro zehn Projekte, die Betroffenen leicht jeweils medizinische Behandlungs- oder Beratungsangebote unterbreiten. Außerdem beraten sie Bedürftige dabei, sich wieder in das Versicherungssystem einzugliedern.

Aktuell werde darüber beraten, ob die Förderprojekte weiter finanziert werden könnten. Sofern Mittel für die Jahre 2025/26 zur Verfügung stehen, könnten Organisationen, die bisher schon Gelder erhalten, sich für eine weitere Förderung bewerben.

„Da der Haushaltsbeschluss erst im Dezember noch gefasst wird, stehen wir schon jetzt mit den Trägern in Kontakt, um sie über alle aktuellen Entwicklungen zu informieren und eine Weiterförderung, sobald es möglich ist, in die Wege zu leiten“, sagte Sozialminister Manne Lucha (Grüne). Er sei zuversichtlich, dass die Beratungen zum Haushalt mit einem positiven Ergebnis enden.

Die jeweiligen Projekte haben laut dem Sozialministerium überwiegend eine Laufzeit bis zum 31. März 2025. Zurzeit gehe man davon aus, dass die Evaluation im Laufe des Jahres 2025 abgeschlossen wird. Dabei soll ermittelt werden, welche Personengruppen die jeweiligen Angebote in Anspruch nehmen und welche Gründe die Betroffenen an einer Inanspruchnahme des regulären Versorgungssystems hindern.

Das Sozialministerium nennt als Grund für das Nichtbestehen eines ausreichenden Krankenversicherungs­schut­zes etwa Beitragsschulden bei den Krankenkassen. Betroffen seien auch Menschen ohne Wohnung, Prostituierte oder Menschen ohne Papiere. Zum Teil besteht Unkenntnis über den Versicherungsstatus, das Gesundheitssystem oder die eigenen Ansprüche.

„Fehlende Sprachkenntnisse oder Scham können ebenfalls ursächlich sein. Diese Aspekte führen dazu, dass Be­troffene bei gesundheitlichen Problemen zunächst keine medizinische Hilfe in Anspruch nehmen.“ Hilfsangebote würden erst dann in Anspruch genommen, wenn der Leidensdruck entsprechend hoch sei. „In der Folge sind diese Menschen oftmals schwer erkrankt, wenn sie sich in Behandlung begeben.“

Grundsätzlich sei es aber in Deutschland so, dass alle Menschen einen gesetzlichen Anspruch auf eine medizi­nische Grundversorgung beziehungsweise Notfallbehandlung haben. „Ärzte haben die Pflicht, medizinische Hilfe zu leisten“, heißt es in dem Papier.

dpa

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