Fixkostendegressionsabschlag: Regierungspläne schlagen hohe Wellen

Berlin – Die Bundesregierung will für die Jahre 2017 und 2018 den mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) geplanten Fixkostendegressionsabschlag, der die heute geltenden Mehrleistungsabschläge ersetzen soll, bundeseinheitlich festlegen. Für den erhöhten Abschlag ist für beide Jahre eine gesetzliche Obergrenze geplant. Bisher war vorgesehen, dass die Vertragspartner auf Länderebene – Krankenkassen und Landes-Krankenhausgesellschaften – über die Abschläge verhandeln.
Wie einem – dem Vernehmen nach noch nicht endgültig abgestimmten – Änderungsantrag von Union und SPD, der dem Deutschen Ärzteblatt (DÄ) vorliegt, zu entnehmen ist, sei das Ziel, in der Phase der Einführung des Fixkostendegressionsabschlags „eine Vielzahl von langwierigen Verhandlungen und Schiedsstellenverfahren“ zu verhindern. Hintergrund der Regelung seien die „sehr unterschiedlichen Vorstellungen zur Abschlagshöhe“ der Vertragsparteien in den Ländern. Dort laufen bereits die Verhandlungen, einige Schiedsverfahren sind bereits vorbereitet und terminiert worden.
Der Fixkostendegressionsabschlag soll ab 2017 die heute geltenden Mehrleistungsabschläge ersetzen. Künftig sollen Krankenhäuser und Krankenkassen auf Landesebene schätzen, wie hoch der Anteil der fixen Kosten an einer Fallpauschale durchschnittlich ist, also zum Beispiel die in einer Fallpauschale enthaltenen Kosten für technische Geräte wie Computertomographen. Allen Krankenhäusern, die mehr Leistungen als zuvor vereinbart erbracht haben, soll dieser Anteil bei allen abgerechneten Mehrleistungen abgezogen werden.
Im Unterschied zu den heute geltenden Mehrleistungsabschlägen soll er jedoch nur in den Häusern gelten, die die Leistungen erbracht haben, und nicht mehr den Landesbasisfallwert absenken. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband sollen einen Katalog mit bestimmten Leistungen aushandeln, für die kein Fixkostendegressionsabschlag gilt. Im Gesetzentwurf sind als Beispiele „besonders förderungswürdige Transplantationen“ genannt oder „Fallpauschalen mit einem Sachkostenanteil von mehr als zwei Dritteln“.
Die Pläne der Bundesregierung stoßen beim AOK Bundesverband auf Ablehnung. Wenn der sogenannte Fixkostendegressionsabschlag auf Bundesebene zu niedrig angesetzt werde, würden damit Regelungen des KHSG ausgehebelt, sorgt sich der Verband. „Die Pläne der Koalition gefährden das Ziel einer effektiven Mengensteuerung“, sagte Vorstandsvoristzender Martin Litsch. „Bei den Kliniken würden ökonomische Anreize für immer mehr und medizinisch teilweise unnötige Operationen vergrößert.“
Zudem dürfe ein bundesweiter Abschlagswert im Vergleich zu den bisherigen Regelungen nicht zu Mehrausgaben für die gesetzlichen Krankenkassen führen. „Diese Ausgabenneutralität ist Wille des Gesetzgebers und im Krankenhausstrukturgesetz so festgeschrieben worden. Darauf müssen wir uns verlassen können“, betonte der Verbandschef. Wenn ein Fixkostendegressionsabschlag unterhalb von 65 Prozent festgesetzt würde, entstünden für die Beitragszahler Mehrausgaben im dreistelligen Millionenbereich. Die AOK wirft der Bundesregierung vor, vor der Krankenhauslobby einzuknicken und Grundsatzentscheidungen aus dem KHSG aufzuweichen.
Die DKG zeigt hingegen kein Verständnis für die Kritik der AOK. „Es geht in keiner Weise darum, Grundsatzentscheidungen zur Krankenhausfinanzierung zu ändern“, sagte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Die Krankenhäuser akzeptierten, wie in der Krankenhausreform vorgesehen, dass zusätzliche Leistungen nicht mit den vollen Fallpauschalensätzen bezahlt werden. Weil aber die Krankenkassen nicht bereit seien, die den Häusern durch zusätzliche Leistungen entstehenden zusätzlichen Kosten ansatzweise realistisch zu finanzieren, müsse der Gesetzgeber die Quote festlegen, so Baum, der darauf hinwiese, dass auch der bisherige Mehrleistungsabschlag mit 25 Prozent gesetzlich fixiert war.
Baum sieht in den Äußerungen der AOK lediglich das Vorhaben, überzogene Kürzungsabsichten durchzusetzen. Dem DKG-Hauptgeschäftsführer zufolge sei auch nicht mit Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe für die Kassen zu rechnen. Vielmehr sei festzustelle, dass „allein 500 Millionen Euro, die die Reform zugunsten der Krankenhäuser vorgesehen hatte, bis heute bei den Kliniken nicht angekommen sind und dass durch eine gesetzliche Festlegung des Fixkostendegressionsabschlages gleichwohl in dreistelliger Millionenhöhe Kürzungen der kalkulierten Fallpauschalen erfolgen“.
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