Politik

Fixkostende­gressionsabschlag: Regierungspläne schlagen hohe Wellen

  • Donnerstag, 3. November 2016
Uploaded: 14.06.2012 14:29:37 by mis
/dpa

Berlin – Die Bundesregierung will für die Jahre 2017 und 2018 den mit dem Kranken­haus­strukturgesetz (KHSG) geplanten Fixkostendegressionsabschlag, der die heute gel­tenden Mehrleistungsabschläge ersetzen soll, bundeseinheitlich festlegen. Für den er­höhten Abschlag ist für beide Jahre eine gesetzliche Obergrenze geplant. Bisher war vor­ge­sehen, dass die Vertragspartner auf Länderebene – Krankenkassen und Landes-Kran­ken­hausgesellschaften – über die Abschläge verhandeln.

Wie einem – dem Verneh­men nach noch nicht endgültig abgestimmten – Änderungs­an­trag von Union und SPD, der dem Deutschen Ärzteblatt (DÄ) vorliegt, zu entnehmen ist, sei das Ziel, in der Phase der Einführung des Fixkostendegressionsabschlags „eine Viel­zahl von langwierigen Ver­handlungen und Schiedsstellenverfahren“ zu verhindern. Hin­ter­grund der Regelung seien die „sehr unterschiedlichen Vorstellungen zur Abschlags­höhe“ der Vertrags­partei­en in den Ländern. Dort laufen bereits die Verhandlungen, ei­ni­ge Schiedsverfahren sind bereits vorbereitet und terminiert worden.

Der Fixkostendegressionsabschlag soll ab 2017 die heute geltenden Mehrleistungsab­schläge ersetzen. Künftig sollen Krankenhäuser und Krankenkassen auf Landesebene schätzen, wie hoch der Anteil der fixen Kosten an einer Fallpauschale durchschnittlich ist, also zum Beispiel die in einer Fallpauschale enthaltenen Kosten für technische Ge­räte wie Computertomographen. Allen Krankenhäusern, die mehr Leistungen als zuvor vereinbart erbracht haben, soll dieser Anteil bei allen abgerechneten Mehrleistungen ab­gezogen werden.

Im Unterschied zu den heute geltenden Mehrleistungsabschlägen soll er jedoch nur in den Häusern gelten, die die Leistungen erbracht haben, und nicht mehr den Landesba­sis­fallwert absenken. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spit­zen­­ver­band sollen einen Katalog mit bestimmten Leistungen aushandeln, für die kein Fix­kos­ten­degressionsabschlag gilt. Im Gesetzentwurf sind als Beispiele „besonders för­de­rungs­würdige Transplantationen“ genannt oder „Fallpauschalen mit einem Sach­kos­tenanteil von mehr als zwei Dritteln“.

Die Pläne der Bundesregierung stoßen beim AOK Bundesverband auf Ablehnung. Wenn der sogenannte Fix­kostendegressionsabschlag auf Bundesebene zu niedrig angesetzt werde, würden damit Regelungen des KHSG ausgehebelt, sorgt sich der Ver­band. „Die Pläne der Koalition gefährden das Ziel einer effektiven Men­gen­steuerung“, sagte Vor­standsvoristzender Martin Litsch. „Bei den Kliniken würden ökonomische Anreize für im­mer mehr und medizinisch teilweise un­nö­tige Operationen vergrößert.“

Zudem dürfe ein bundesweiter Abschlagswert im Vergleich zu den bisherigen Regelun­gen nicht zu Mehrausgaben für die gesetzlichen Krankenkassen führen. „Diese Ausga­ben­neutralität ist Wille des Gesetzgebers und im Krankenhausstrukturgesetz so festge­schrieben worden. Darauf müssen wir uns verlassen können“, betonte der Verbands­chef. Wenn ein Fixkostendegressionsabschlag unterhalb von 65 Prozent festgesetzt wür­de, ent­stünden für die Beitragszahler Mehrausgaben im dreistelligen Millionenbereich. Die AOK wirft der Bundesregierung vor, vor der Krankenhauslobby einzuknicken und Grundsatzentscheidungen aus dem KHSG aufzuweichen.

Die DKG zeigt hingegen kein Verständnis für die Kritik der AOK. „Es geht in keiner Weise darum, Grundsatzentscheidungen zur Krankenhaus­fi­nanzierung zu ändern“, sagte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Die Krankenhäuser akzeptierten, wie in der Kranken­hausreform vorgesehen, dass zusätzliche Leistungen nicht mit den vollen Fall­pauscha­len­sätzen bezahlt werden. Weil aber die Krankenkassen nicht bereit seien, die den Häusern durch zusätzliche Leistungen entstehenden zusätzlichen Kosten ansatz­wei­se realistisch zu finanzieren, müsse der Gesetzgeber die Quote festlegen, so Baum, der darauf hinwiese, dass auch der bisherige Mehrleistungsabschlag mit 25 Prozent ge­setz­lich fixiert war.

Baum sieht in den Äußerungen der AOK lediglich das Vorhaben, überzogene Kürzungs­ab­sichten durchzusetzen. Dem DKG-Hauptgeschäftsführer zufolge sei auch nicht mit Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe für die Kassen zu rechnen. Vielmehr sei fest­zustelle, dass „allein 500 Millionen Euro, die die Reform zugunsten der Krankenhäuser vorgesehen hatte, bis heute bei den Kliniken nicht angekommen sind und dass durch ei­ne gesetzliche Festlegung des Fixkostendegressionsabschlages gleichwohl in dreistelli­ger Millionenhöhe Kürzungen der kalkulierten Fallpauschalen erfolgen“.

may

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