Fixkostendegressionsabschlag verunsichert Kliniken

Düsseldorf – Der neue Fixkostendegressionsabschlag (FDA) verunsichert laut Deutscher Apotheker- und Ärztebank (Apobank) viele Kliniken. „Aktuell spüren wir in unserer Beratungspraxis deutliche Unsicherheiten hinsichtlich der zukünftigen Ertragsplanung der Krankenhäuser“, erläuterte der Leiter Firmenkunden der Apobank, Michael Gabler. Im Augenblick fehlten fundierte Kenntnisse darüber, wie sich der FDA im Detail auf die Erlösstruktur der Kliniken auswirken werde.
Der FDA ist ein Instrument des Gesetzgebers gegen medizinisch nicht indizierte Behandlungen in Kliniken. Sie ersetzen ab diesem Jahr schrittweise die bereits 2009 eingeführten Mehrleistungsabschläge. Bei den FDA wird der Anteil der fixen Kosten an einer Fallpauschale festgelegt – zum Beispiel die Kosten für technische Geräte wie Computertomografen. Krankenhäusern, die mehr Leistungen als zuvor vereinbart erbringen, soll dieser Anteil bei den abgerechneten Mehrleistungen abgezogen werden. Er wird also nur in den Kliniken wirksam, die Mehrleistungen erbringen, ist also „krankenhausindividuell“.
Damit wird die Steuerung der Behandlungsmengen von der Landesebene auf die Krankenhausebene verlagert. Ausgenommen vom FDA sind unter anderem Transplantationen, Schwerbrandverletze oder die Versorgung von Frühchen. Auch Leistungen, die bereits aufgrund ihrer Mengenanfälligkeit im Fallpauschalen-Katalog abgewertet wurden, sind von den Abschlägen nicht betroffen.
„Plant ein Krankenhaus, zusätzliche Leistungen aufzunehmen oder geht von einer Mengensteigerung der bisherigen Behandlungen aus, sollte – auf Ebene der einzelnen Leistungen – geprüft werden, ob diese überhaupt wirtschaftlich erbracht werden“, empfiehlt die Apobank. Denn es sei durchaus möglich, dass die Klinik nach Abzug des FDA für bestimmte Leistungen „keinen positiven Deckungsbeitrag erzielt“, so die Bank – also dass die Klinik bei dieser Leistung draufzahlt.
Grundlage für die strategische Leistungsplanung und die Budgetverhandlung sollte eine detaillierte Kenntnis der eigenen Kostenbestandteile und Deckungsbeiträge auf Ebene der einzelnen Leistungen sein, empfiehlt die Apobank. „In der aktuellen Situation ist die wirtschaftliche Betrachtung der DRG-Leistungen und Erlösstrukturen wichtiger als je zuvor“, so Gabler. Denn eine unbedachte Leistungsausweitung könne sich zum jetzigen Zeitpunkt negativ auf die Wirtschaftlichkeit des Hauses auswirken, warnt der Experte.
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