Politik

Fixkostendegressions­abschlag verunsichert Kliniken

  • Mittwoch, 19. April 2017
Uploaded: 19.04.2017 16:28:47 by maybaum
/Kzenon, stock.adobe.com

Düsseldorf – Der neue Fixkostendegressionsabschlag (FDA) verunsichert laut Deut­scher Apotheker- und Ärztebank (Apobank) viele Kliniken. „Aktuell spüren wir in unserer Beratungspraxis deutliche Unsicherheiten hinsichtlich der zukünftigen Ertragsplanung der Krankenhäuser“, erläuterte der Leiter Firmenkunden der Apobank, Michael Gabler. Im Augenblick fehlten fundierte Kenntnisse darüber, wie sich der FDA im Detail auf die Erlösstruktur der Kliniken auswirken werde.

Der FDA ist ein Instrument des Gesetzgebers gegen medizinisch nicht indizierte Be­hand­­lungen in Kliniken. Sie ersetzen ab diesem Jahr schrittweise die bereits 2009 eingeführ­ten Mehrleistungsabschläge. Bei den FDA wird der Anteil der fixen Kosten an einer Fall­pau­schale festgelegt – zum Beispiel die Kosten für technische Geräte wie Computer­to­mo­grafen. Krankenhäusern, die mehr Leistungen als zuvor vereinbart erbringen, soll die­ser Anteil bei den abgerechneten Mehrleistungen abgezogen werden. Er wird also nur in den Kliniken wirksam, die Mehrleistungen erbringen, ist also „kran­kenhausindividuell“.

Damit wird die Steuerung der Behandlungsmengen von der Landesebene auf die Kran­ken­hausebene verlagert. Ausgenommen vom FDA sind unter anderem Transplantatio­nen, Schwerbrandverletze oder die Versorgung von Frühchen. Auch Leistungen, die be­reits aufgrund ihrer Mengenanfälligkeit im Fallpauschalen-Katalog abgewertet wurden, sind von den Abschlägen nicht betroffen.

„Plant ein Krankenhaus, zusätzliche Leistungen aufzunehmen oder geht von einer Men­gensteigerung der bisherigen Behandlungen aus, sollte – auf Ebene der einzelnen Leis­tungen – geprüft werden, ob diese überhaupt wirtschaftlich erbracht werden“, empfiehlt die Apobank. Denn es sei durchaus möglich, dass die Klinik nach Abzug des FDA für be­stimmte Leistungen „keinen positiven Deckungsbeitrag erzielt“, so die Bank – also dass die Klinik bei dieser Leistung draufzahlt.

Grundlage für die strategische Leistungspla­nung und die Budgetverhandlung sollte eine detaillierte Kenntnis der eigenen Kostenbe­standteile und Deckungsbeiträge auf Ebene der einzelnen Leistungen sein, empfiehlt die Apobank. „In der aktuellen Situation ist die wirtschaftliche Betrachtung der DRG-Leistun­gen und Erlösstrukturen wichtiger als je zu­vor“, so Gabler. Denn eine unbedachte Leis­tungsausweitung könne sich zum jetzigen Zeitpunkt negativ auf die Wirtschaftlichkeit des Hauses auswirken, warnt der Experte.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung