Flüchtlinge: Hessen verzichtet auf medizinische Untersuchungen zur Altersbestimmung
Wiesbaden – Hessen verzichtet bei der Altersbestimmung von minderjährigen und unbegleiteten Flüchtlingen auf eine medizinische Untersuchung. Zwei erfahrene Sozialpädagogen des Sozialdienstes des jeweiligen Jugendamtes nähmen die Altersschätzung in Form einer Inaugenscheinnahme vor, wenn keine Dokumente vorliegen, erklärte das Sozialministerium in Wiesbaden. Mit Sprachmittlern werde zudem eine Befragung der Flüchtlinge vorgenommen, wobei teilweise auch Verwandte oder Bekannte einbezogen würden.
In Hamburg werden dagegen für eine genauere Altersbestimmung von jungen Flüchtlingen im Zweifelsfall auch Genitalien und Brustdrüsen ärztlich begutachtet. Der Test ist laut Senat freiwillig. Im Zentrum der Überprüfung stehe aber das Röntgen des Kiefers, bei Bedarf auch der Handwurzel sowie eine Untersuchung des Schlüsselbein-Brustbein- Gelenks per Röntgen oder zusätzlicher Computertomographie.
Der Präsident der Bundesärztekammer hatte die Hamburger Behörden kritisiert: „Auch bei Untersuchungen der Geschlechtsmerkmale muss die Privatsphäre der zu Untersuchenden gewahrt bleiben“, forderte Frank Ulrich Montgomery. Dass Jugendliche regelhaft in die Gruppe der Erwachsenen eingeteilt würden, wenn sie an der Untersuchung nicht mitwirkten, konterkariere die vorgebliche Freiwilligkeit und sei weder menschlich noch medizinisch gerechtfertigt, so der BÄK-Präsident.
In Hessen wird die Einschätzung wird nach Angaben des Ministeriums immer dann vorgenommen, wenn sich erhebliche Zweifel an der Selbstauskunft des Betroffenen ergeben. Das Ergebnis wird schriftlich dokumentiert und von allen Beteiligten unterschrieben.
Im Jahr 2012 gab es im Land 731 Einreisen und 81 Alterseinschätzungen. Ein Jahr später habe es 1128 Einreisen und 169 Alterseinschätzungen und im Jahr 2014 1965 Einreisen und 295 Alterseinschätzungen gegeben. Alle vorgenommenen Tests hätten Volljährigkeit ergeben, erklärte das Ministerium. Die Betroffenen seien in die Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Gießen gebracht worden.
Minderjährige Flüchtlinge haben besondere Rechte: Sie werden von der Jugendhilfe betreut, dürfen zur Schule gehen und sind vor Abschiebung geschützt.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: