Politik

Fluglärm: Umweltbundesamt sieht Handlungsbedarf

  • Dienstag, 25. Juli 2017
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Dessau/Frankfurt – Lärm kann krank machen, vor allem nachts. Das bestätigt das Umweltbundesamt (UBA) mit Sitz in Dessau in seinem jüngst veröffentlichten Flug­lärm­bericht. In der knapp 100 Seiten umfassenden Report werden dem Fluglärmgesetz von 2007 zwar erhebliche Fortschritte im Vergleich zum Gesetz von 1971 bescheinigt. Aus UBA-Sicht ist allerdings ein übergeordnetes Konzept notwendig, das auch bei­spiels­weise das Luftverkehrsgesetz in einen umfassenden Schutz vor Fluglärm mit einbezieht. Um das bisherige Lärmschutzniveau beizubehalten, empfiehlt das UBA zudem unter Berücksichtigung der aktuellen Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung die Schutzzonengrenzwerte um 2 Dezibel (dB) abzusenken.

Um nachteilige Auswirkungen auf die Gesundheit zu verhindern, sollte die nächtliche Lärmbelastung einen Dauerschallpegel von 40 dB nicht überschreiten, heißt es in den Night Noise Guidelines for Europe der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus dem Jahr 2009 (siehe Kasten). Hierzu zählen insbesondere die Belästigung, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schlafstörungen und die Beeinträchtigung der kognitiven Entwicklung.

Diese Einschätzung teilt das Umweltbundesamt uneingeschränkt. Daher wird empfohlen, eine Lärmkontingentierung in der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr einzuführen. An stadtnahen Flughäfen solle aus Gründen des vorsorglichen Gesund­heits­schutzes zwischen 22 Uhr und 6 Uhr kein regulärer Flugbetrieb stattfinden. Potenzial sieht die Behörde in lärmmindernden Flugverfahren und der Umrüstung bestehender Airline-Flotten auf leisere Flugzeuge. Dies sei allerdings ein langwieriger Prozess.

Fluglärmgegner begrüßten den Bericht. „Das Umweltbundesamt hat beschrieben, worum wir seit Jahren kämpfen“, sagte Thomas Scheffler, Sprecher des Bündnisses der Bürgerinitiativen gegen Fluglärm. Er hoffe nun, dass die Berliner Politiker den Empfeh­lungen der Behörde folgen. Angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl befürch­tete Scheffler allerdings, das das Lärmschutzgesetz nicht, wie ursprünglich vorgesehen, noch in diesem Jahr überarbeitet wird. „Aber spätestens 2018 muss etwas gemacht werden“, betonte er seine Erwartung an die künftige Bundesregierung.

dpa/gie

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