Politik

Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung wird Kassenleistung für Kinder bis sechs Jahre

  • Freitag, 19. Januar 2024
/Alexandra, stock.adobe.com
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Berlin – Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) soll künftig für alle Kinder bis zum sechsten Geburtstag das Auftragen von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung übernehmen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gestern entschieden.

Die neue Regelung gilt unabhängig davon, ob das Kariesrisiko als hoch eingeschätzt wird oder nicht. Bisher gab es für den Schutz des Milchgebisses je nach Altersgruppe unterschiedliche Regelungen: Bis zum 33. Lebensmo­nat spielte das Kariesrisiko für die Prophylaxe auch bislang keine Rolle.

Zwischen dem 34. Lebensmonat und dem vollendeten sechsten Lebensjahr war hingegen ein hohes Kariesrisiko die Voraussetzung dafür, dass die Milchzähne zweimal pro Kalenderhalbjahr mit Fluoridlack geschützt werden konnten.

Der Bundesverband der Zahnärztinnen und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BZÖG) begrüßte die Entscheidung. „Wegen der immer noch hohen Karies-Inzidenzen bei Milchzähnen unterstützen wir diese präventive Maßnah­me vollumfänglich“, sagte die BZÖG-Vorsitzende Ilka Gottstein.

Wichtig sei, die zahnärztliche Früherkennung zwischen dem sechsten Lebensmonat und dem vollendeten sechsten Lebensjahr bei niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzten intensiv zu nutzen, betonte sie. Die neue Kassenleistung werde auch im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen des ÖGD empfohlen, so Gottstein.

Kinder zwischen dem sechsten Lebensmonat und dem vollendeten sechsten Lebensjahr haben gemäß der Richtlinie über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten Anspruch auf sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen.

Zum Leistungsumfang gehört unter anderem, dass Zahnärzte die Mundhöhle untersuchen, das Kariesrisiko des Kindes einschätzen, zu Ernährungsrisiken durch zuckerhaltige Speisen und Getränke sowie zur richtigen Mundhy­giene beraten und gegebenenfalls fluoridhaltige Zahnpasta empfehlen.

hil

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