Fördermöglichkeiten des Krankenhauszukunftsgesetzes werden gut angenommen

Düsseldorf – Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) wird als Instrument zur Digitalisierung der Krankenhäuser gut genutzt. Gerhard Herrmann, Leiter der Abteilung Gesundheitsversorgung im nordrhein-westfälischen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, verwies heute im Rahmen der Fachmesse Medica auf die begrüßenswert hohe Anzahl von entsprechenden Anträgen der Krankenhäuser in NRW.
Mit dem KHZG verschaffe man der Krankenhauslandschaft ein „digitales Update“, so Herrmann. Die bisher eingegangenen Förderanträge ließen einen Fokus auf digitale Pflegedokumentation, digitales Medikamentenmanagement und Patientenportale erkennen.
Auch Wulf-Dietrich Leber, Abteilungsleiter Krankenhäuser beim GKV-Spitzenverband, sieht im KHZG einen „Riesensschritt nach vorne“. Allein schon das mithilfe des Bundes ermöglichte große Fördervolumen sorge für eine echte Breitenentwicklung. Dass der Bund im Rahmen des Förderkonzeptes eigene Kriterien anlege sowie eine begleitende Evaluation vorsehe, stelle ein neues Phänomen dar, so Leber.
Der Bund stellt mit dem KHZG insgesamt drei Milliarden Euro bereit, damit Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und ihre IT-Sicherheit investieren können. Die Länder sollen weitere Investitionsmittel in Höhe von 1,3 Milliarden Euro aufbringen.
Herrmann betonte, solche Summen hätten die Länder alleine nicht stemmen können. Unbestreitbar seien aber digitale Tools, Strukturen und Prozesse in der Lage, die medizinische Versorgung weiter zu verbessern. Deshalb sei eine Verstetigung der Digitalisierungsförderung anzudenken – unter Umständen auch in Richtung einer teilmonistischen Finanzierung durch die gesetzliche Krankenversicherung.
Leber verwies darauf, dass derzeit in einem „schwierigen Prozess“ noch die dem KHZG nachgelagerten Verhandlungen zwischen GKV-Spitzenverband und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zur Umsetzung des im Gesetz vorgesehenen „Fördern-und-Fordern“-Ansatzes liefen.
Bei der Ausgestaltung der gesetzlichen Regelung – wonach ab 2025 Abschläge bis zu zwei Prozent auf Krankenhausfälle drohen, sollten bestimmte Digitalisierungsziele nicht erreicht werden – orientiere man sich an der ebenfalls im KHZG vorgeschriebenen Reifegradmessung der Einrichtungen.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: