Ärzteschaft

Ärztetagsdelegierte plädieren für versorgungs­orientierte Digitalisierungs­strategie

  • Dienstag, 2. November 2021
/vegefox.com, stock.adobe.com
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Berlin – Für eine Konsentierung einer versorgungsorientierten Strategie für die Digitalisierung im Gesundheitswesen sprachen sich heute die Delegierten des 125. Deutschen Ärztetages aus. Die neue Bundesregierung solle dabei insbesondere die Verbesserung der Versorgung vulnerabler Gruppen in den Fokus nehmen und die Strategie an definierbaren Versorgungszielen ausrichten.

Aus Sicht der Ärzteschaft müsse es dazu einen Konsensprozess zur Strategie geben, an dessen Ende dann messbare Parameter stehen, die sich auf medizinische sowie aus Patientensicht beschriebene Outcomes beziehen. Die Strategie solle versorgungsorientiert und zunächst unabhängig von technischen Vorgaben konsentiert werden. Als Leitplanke für die technische Umsetzung sollten die erarbeiteten inhaltlichen Anforderungen fungieren.

Die DÄT-Delegierten fordern zudem intensive und flächendeckende Testphasen mit einer Dauer von mindestens zwölf Monaten, bevor Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) in den Praxisalltag eingeführt werden. „Die elektronische Patientenakte, das eRezept und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verändern die Arbeitsabläufe in Praxen und Kliniken nachhaltig. Ärztinnen und Ärzte werden dies nur akzeptieren, wenn die neuen Prozesse sicher, störungsfrei und zügig ablaufen“, erklärte Erik Bodendieck, Co-Vorsitzender des Ausschusses „Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung“ der Bundesärztekammer (BÄK). Aktuell sei dies nicht sichergestellt – Bedenken oder sogar Warnungen zurückliegender Ärztetage habe die gematik ignoriert oder abgekanzelt.

Der Aufwand für die Nutzung von TI-Anwendungen und digitaler Gesundheits- und Pflegeanwendungen müsse in einem angemessenen Verhältnis zu deren möglichen und erreichbaren positiven Effekten stehen, so heißt im Beschluss. Die Testung in einer Pilotregion könne effizient den Nutzen von technischen Entwicklungen mess- und vergleichbar machen.

In die Versorgung flächendeckend eingeführte digitale Anwendungen sollten hinsichtlich ihres Verbreitungsgrades und ihrer Akzeptanz fortlaufend mithilfe eines Digitalisierungsbarometers begleitet werden. Im Vordergrund stehe dabei laut DÄT-Beschluss vor allem die Frage, ob die eingesetzten digitalen Tools die jeweils adressierte Zielgruppe erreichen und ob anvisierte Versorgungs­verbesserungen tatsächlich erzielt werden.

Die Delegierten plädierten des Weiteren für eine nationale Fortbildungsoffensive für Gesundheitsberufe. Patientinnen und Patienten würden künftig in zunehmendem Maße von ihren Ärztinnen und Ärzten – aber auch von anderen Gesundheitsberufen – digitale Kompetenz und somit Ratschläge und Orientierung zu digitalen Anwendungen erwarten.

Deshalb solle die Kompetenz der Gesundheitsberufler im Umgang mit digitalen medizinischen Anwendungen gefördert werden. Um Synergien zu nutzen, könne die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) beauftragt werden, gemeinsam mit den zuständigen Kammern und Verbänden Konzepte und Inhalte zu entwickeln und diese für entsprechende Fortbildungsangebote zur Verfügung zu stellen.

Nötig seien auch Rahmenbedingungen für eine datengetriebene Forschung mit Gesundheitsdaten. Hier brauche es einen gesellschaftlichen Konsens darüber, welche Patientendaten – aggregiert, anonymisiert oder pseudonymisiert – auf welchem Wege, mit welchen Einwilligungsverfahren, zu welchen Zwecken und an wen weitergegeben werden können, um Erkenntnisgewinn auf Grundlage großer personenbezogener Datenmengen zu generieren. Im Anschluss an eine entsprechende gesellschaftliche Diskussion solle der Prozess in ein entsprechendes eigenständiges Gesetzgebungsverfahren münden.

aha

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