Formfehler: Österreich setzt geplantes Glyphosatverbot nicht in Kraft

Wien – Anders als geplant wird der Unkrautvernichter Glyphosat in Österreich doch nicht vom 1. Januar 2020 an verboten. Schuld sei ein Formfehler, weil der Entwurf des Gesetzes der EU nicht im Voraus zur Notifizierung übermittelt worden war, teilte die Regierung gestern mit.
Weil Strafen drohten, werde das Verbot zunächst nicht in Kraft gesetzt. Die oppositionellen Sozialdemokraten (SPÖ) wollen morgen einen neuen Antrag auf ein Verbot im Nationalrat einbringen. Das Parlament hatte das Glyphosatverbot am 2. Juli beschlossen.
Das Umweltministerium hatte unabhängig davon bereits auf mögliche Probleme mit dem Verbot hingewiesen. Ein nationaler Alleingang sei nur bei neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen möglich, die bei der EU-weiten Zulassung von Glyphosat 2017 nicht bekannt waren oder bei speziell in Österreich vorliegenden Problemen. Beides sei nicht der Fall.
In Deutschland ist Glyphosat seit Jahrzehnten im Einsatz. Umweltorganisationen kritisierten die Entscheidung, das Verbot nicht umzusetzen. Das komme „einem Verrat an der Demokratie gleich“, meinte Greenpeace.
Glyphosat steht im Verdacht, krebserregend zu sein. Die Internationale Agentur für Krebsforschung schätzte es als wahrscheinlich krebserregend ein, Zulassungsbehörden großer Agrarstaaten sahen hingegen keine Gefahren.
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