Vermischtes

Forscher distanziert sich von Cannabisstudie unter Gesunden

  • Freitag, 28. April 2017

Berlin – Aus der in Berlin geplanten Studie über Cannabis-Konsum mit 25.000 Proban­den wird vorerst nichts. Der Hamburger Forschungsleiter, der Professor für Klinische Psychologie Thomas Schnell, distanziert sich von dem Vorhaben und der dahinter­steh­enden „Forschungsinitiative Cannabiskonsum“. Das erklärt der Forscher in einer Mittei­lung seines Arbeitgebers, der Medical School Hamburg (MSH). Auch die MSH distanziert sich ausdrücklich von der Studie, in deren „ersten Schritt“ Schnell involviert gewesen sei.

Die „Forschungsinitiative Cannabiskonsum“ stellte kürzlich zum zweiten Mal beim Bun­desinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einen Antrag, um eine Langzeit­studie zu Cannabiskonsum durchführen zu können. Der erste Antrag war abgelehnt wor­den. Ziel der breit angelegten Studie sei es, die Folgen des Cannabiskonsums bei psy­chisch gesun­den Erwachsenen zu erproben. Die Teilnehmer hätten für Cannabisblüten aus Apotheken selbst bezahlen müssen. Am BfArM war auch der Bezirk Kreuzberg mit seinem Vorhaben einer Cannabis-Abgabe in Coffeeshops gescheitert.

Bewerber für eine Teilnahme als Proband suchte die Initiative bereits von Februar an und ohne Genehmigung für die Studie. Laut Berichten meldeten sich mehr als 2.000 Men­schen. Die Initiative selbst machte nur sehr wenige Angaben auf ihrer Webseite, An­gaben zur Finanzierung eines solch umfassenden Projekts fehlten.

Thomas Schnell erklärte nun, er sei inzwischen zur Einsicht gelangt, „dass Wirkungs­for­schung und Legalisierungstendenzen nicht hinreichend klar voneinander getrennt wer­den können“. Grundidee sei es gewesen, mehr über die langfristige Wirkung der bislang von der Forschung vernachlässigten Rauschdroge zu erfahren. Weiter teilte er mit, dass die „im Forschungsdesign enthaltenen Risiken“ den möglichen wissenschaftlichen Nut­zen überwögen. „Ich distanziere mich deshalb von der geplanten Studie und der dahin­ter­stehenden Forschungsinitiative Cannabiskonsum.“

Erst kürzlich hatte der Bundestag entschieden, dass Cannabis in Deutschland zumindest für schwer kran­ke Patienten in der Apotheke per Rezept verfügbar sein soll. Seit dem 10. März 2017 können Ärzte Cannabis-Präparate verschreiben, wenn alle übrigen Behand­lungswege ausgeschöpft sind. Bislang brauchte man dafür eine Sondergenehmigung, die das BfArM nur etwa 1.000 Mal vergab.

dpa

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