Politik

Cannabispatienten dürfen Auto fahren

  • Mittwoch, 5. April 2017
Uploaded: 05.04.2017 14:48:33 by maybaum
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Berlin – Cannabispatienten dürfen am Straßenverkehr teilnehmen, sofern sie aufgrund der Medikation nicht in ihrer Fahrtüchtigkeit eingeschränkt sind. Darauf hat die Bundes­re­gierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken im Bundestag hinge­wie­sen. Die Patienten müssten in der Lage sein, das Fahrzeug „sicher zu führen“, heißt es in der Antwort. Patienten drohe keine Sanktion nach dem Straßenverkehrsgesetz, „wenn Cannabis aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krank­heits­fall verschriebenen Arzneimittels herrührt“.

Eine Entziehung der Fahrerlaubnis sei jedoch bei missbräuchlicher Einnahme eines can­na­bishaltigen Medikaments möglich. Wie es weiter heißt, kann die Fahrtüchtigkeit auch in der Einstellungs- und Eingewöhnungsphase von cannabishaltigen Arzneimitteln be­ein­trächtigt sein.

Für die derzeit rund 1.000 Cannabispatienten gilt laut Bundesregierung eine Ausnahme­klausel des Straßenverkehrsgesetzes. Zweck der Regelung sei, dass „durch die Medi­ka­tion die grundsätzliche Fahrtüchtigkeit erst wieder hergestellt wird“. Die Wirkung der Substanz als Therapeutikum unterscheide sich deutlich von der bei missbräuchlichem Konsum. Drogenkonsumenten wollten sich berauschen, Patienten nähmen solche Subs­tanzen, um einem Leiden entgegenzuwirken.

Die Patienten seien anders als Drogenkonsumenten auch sehr zuverlässig und verant­wort­lich und verhielten sich regelkonform. Gesetzlich nicht festgeschrieben sei, dass Pa­tienten unter Dauermedikation einen Nachweis darüber mitführen müssten. Cannabis­pa­tienten werde jedoch empfohlen, beim Führen eines Fahrzeugs eine Ausfertigung des Be­täubungsmittelrezeptes oder eine Bescheinigung des Arztes mitzunehmen.

may/hib

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