Forscher halten Gentechnik-Baukästen für harmlos, aber verboten

Hannover – Dank der Entdeckung einer neuen Genschere sind Gen-Experimente nun einfacher und günstiger geworden. Baukästen enthalten das nötige Equipment für Tests zu Hause. Aber man kann sich strafbar machen.
Pipetten, Petrischalen, Mikro-Zentrifuge und Bakterienstämme. Was viele Menschen an den Chemieunterricht erinnert, hält seit einiger Zeit als Set in amerikanischen Wohnzimmern Einzug. Die Rede ist von Gentechnik-Baukästen, die ab etwa 150 Euro via Internet bestellt werden können. Jeder Laie kann damit Bakterien gentechnisch verändern. Während Politiker vor dem Experimentieren mit den Mini-Labors warnen, haben Zellforscher weniger Bedenken. Die Gentechnik-Gesetze seien bundesweit sehr streng und die Kits enthalten keine krankheitserregenden Bakterien, sondern harmlose im Labor gezüchtete Stämme. Das sagen Zellforscher aus Deutschland.
Crispr-Cas für zu Hause
Mit den Laboren für Zuhause könnten Nutzer mithilfe des Crispr-Cas-Systems – einer molekularbiologischen Methode, um die DNA gezielt zu schneiden und dauerhaft zu ändern – auch Bakterien manipulieren. Damit lässt sich etwa die Farbe eines Bakteriums verändern. „Die Experimente, die mit den Kits möglich sind, sind harmlos, allerdings verstoßen sie gegen Gentechnik-Gesetze“, erklärte Toni Cathomen, Leiter des Instituts für Transfusionsmedizin und Gentherapie am Universitätsklinikum Freiburg.
Auch die teils mitgelieferten Bakterienstämme seien ungefährlich, weil sie aus einem Labor kommen. Selbst wenn die E.coli-Bakterien genetisch verändert werden, könnten sie in der Umwelt schwer überleben, erläutert der Molekularbiologe. Das Bakterium komme in der Natur im Darm von Menschen und Tieren vor. Entsprechende Laborstämme des Bakteriums seien in der Umwelt allerdings kaum überlebensfähig.
Nur im Labor erlaubt
Um für den Menschen gefährliche Bakterien zu erschaffen, benötigt man nach Ansicht Cathomens ohnehin mehr Fachwissen. „Das kann kaum aus Versehen passieren“, erklärte der Professor. Dem stimmt auch Theresia Stradal, Leiterin der Abteilung Zellbiologie am Helmholtz Zentrum für Infektionsforschung (HZI) in Braunschweig, zu. „Wenn jemand das Fachwissen hat, macht es keinen Unterschied, ob derjenige ein Gen-Kit zur Verfügung hat oder nicht.“
Die Professorin am HZI weist wie ihr Fachkollege Cathomen darauf hin, dass solche Experimente mit genetischem Material am heimischen Herd nicht erlaubt sind. „Die Gesetze in Deutschland sind sehr eindeutig und streng. Der Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen ist bundesweit nur im Labor erlaubt“, erklärte Stradal. Das gelte für krankheitserregende Bakterien wie für harmlose Stämme wie Hefe.
Auch das Bundesamt für Verbraucherschutz weist darauf hin, dass das Experimentieren mit den Gentechnik-Baukästen „möglicherweise strafbar“ ist – und zwar dann, wenn sie gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder wenn diese damit erzeugt werden. Forscher in Laboren müssten Anträge schreiben, damit die zuständigen Landesbehörden ihre Experimente genehmigten. In Laboren gelten unterschiedliche Sicherheitsstufen, je nachdem, wie gefährlich die Bakterien und Viren sind, an denen geforscht wird.
Die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen haben nach Angaben des Umweltministeriums jedoch noch mit keinem Fall zu tun gehabt, indem sie Strafen verhängt haben, weil jemand zu Hause gentechnische Experimente ausprobierte.
Experimente können krank machen
Trotzdem bestehe beim Experimentieren mit den Mini-Genlaboren die Gefahr, dass jemand durch unhygienisches Verhalten „einfach ziemlich viele, ziemlich hässliche Erreger vermehrt“, sagt Zellforscherin Stradal. Das sei möglich, wenn Hobbyforscher eine Kulturplatte mit Bakterien nähmen und vom eigenen Körper oder verdorbenen Lebensmitteln einen Bakterienabstrich kultivierten. Aus wenigen Bakterien könnten so schnell Milliarden werden. Aus Versehen könne man sich selbst und seine Familie krank machen. „Das sind aber keine Epidemien, die entstehen“, betonte Stradal.
Vor Verunreinigungen warnte auch schon Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel. Der Grünen-Politiker forderte vor drei Monaten in einem Brief an Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU), die Gentechnik-Baukästen aus den USA nicht in die Hände von Laien und Kindern zu geben. Der Handel mit den Kästen müsse vielmehr verboten werden. „Diese Kästen müssen vom Markt genommen werden, um die Gefahr einer Ansteckung, Vermehrung oder Freisetzung von Krankheitserregern oder gentechnisch veränderten Krankheitserregern zu verhindern“, findet der Grünen-Politiker.
Den Verkauf der Kits via Internet verhindern könne man wohl nicht, vermutet Stradal. „Aber ein Hinweis darauf, dass man sich damit in Deutschland strafbar macht, sollte schon dabei liegen“, empfiehlt sie. „Das ist, als ob jemand mit einem Hoverboard auf dem Bürgersteig rumkurvt. Das hat keine Zulassung für den Straßenverkehr, darf aber
ver- und gekauft werden“, beschreibt Stradal. „Das gentechnische Verändern von Organismen ist – egal wie harmlos oder sinnlos die Veränderungen sind – nur im Labor unter Auflagen erlaubt.“
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