Medizin

Fortschritte bei embryoähnlichen Modellen: Aktualisierung der Richtlinien empfohlen

  • Mittwoch, 11. Juni 2025
/kkolosov, stock.adobe.com
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Evanston – Angesichts anhaltender Fortschritte bei der Entwicklung humaner embryoähnlicher Strukturen sollen internationale Regulierungsempfehlungen angepasst werden.

Eine Arbeitsgruppe der Internationalen Gesellschaft für Stammzellforschung (ISSCR) stellte im Fachblatt Stem Cell Reports (2025; DOI: 10.1016/j.stemcr.2025.102514) entsprechende Vorschläge vor, die noch im Juni dem ISSCR-Vorstand präsentiert werden sollen. Sie bauen auf Empfehlungen aus dem Jahr 2021 auf.

Mit Blick auf solche embryoähnlichen Strukturen sprechen Fachleute von stammzellbasierten Embryomodellen (stem cell-based embryo models; SCBEM). Das sind dreidimensionale Zellgebilde, die mit Hilfe von Stammzellen im Labor erzeugt werden. Sie weisen zum Teil eine ähnliche Biologie wie tatsächliche Embryonen auf, unterliegen aber weniger strengen Regeln. Mit Hilfe von SCBEMs kann man wichtige Aspekte der frühen Embryonalentwicklung untersuchen.

„SCBEM sind in der Lage, unser Verständnis der frühen menschlichen Entwicklung zu revolutionieren und die klinische Praxis der assistierten Reproduktion zu verbessern“, sagte Amander Clark, die Co-Vorsitzende der ISSCR-Arbeitsgruppe für Embryomodelle. SCBEM könnten auch zu Erkenntnissen mit Blick auf frühe Fehlgeburten und entwicklungsbedingte Ursachen von Behinderungen führen.

Bei der Weiterentwicklung dieser Modelle sei es wichtig, dass der wissenschaftliche Fortschritt mit ethischen, rechtlichen und sozialen Erwägungen in Einklang stehe, so Clark. „Die vorgeschlagenen Empfehlungen sollen die Innovation fördern und gleichzeitig den wichtigsten Akteuren in diesem Bereich der biomedizinischen Forschung eine regulatorische Orientierung bieten.“

Die Arbeitsgruppe um Clark empfiehlt, dass „alle Forschungsarbeiten, bei denen dreidimensionale SCBEM zum Einsatz kommen, einer angemessenen Überprüfung unterzogen werden“. Für die Forschung an solchen Modellen müsse es zudem eine klare wissenschaftliche Begründung geben.

In den Empfehlungen von 2021 wird noch zwischen integrierten und nicht integrierten Modellen unterschieden. Demnach fehlen nicht integrierten Modellen extraembryonale Zellen. Dadurch können bestimmte Aspekte des peri-implantären Embryos nicht ausgebildet werden.

Von diesen SCBEM „kann vernünftigerweise nicht angenommen werden, dass sie zusätzliche Zelltypen spezifizieren, die zur Bildung eines integrierten Embryomodells führen würden“, heißt es in den Empfehlungen von 2021. Integrierte Modelle könnten stattdessen eine höhere Komplexität erreichen, hieß es damals. Für die integrierten Modelle wurden bislang strengere Aufsichtsregularien empfohlen.

Ein Knackpunkt der neuen Vorschläge ist nun, dass künftig nicht mehr zwischen integrierten und nicht integrierten Modellen unterschieden werden soll. Denn enorme Forschungsfortschritte haben den Fachleuten zufolge dazu geführt, dass auch aus Modellen, die per Definition als nicht integriert gelten, sehr komplexe Strukturen wachsen können.

Die Fachleute betonen aber auch: „Keines dieser Modelle kann in irgendeiner Weise als biologisch gleichwertig mit dem Embryo selbst angesehen werden.“ Die Forschung an menschlichen SCBEM habe auch nicht das Ziel, Embryonen für die menschliche Fortpflanzung zu erzeugen.

fri

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