Fraktursonografie bei Kindern ab Oktober neu im Einheitlichen Bewertungsmaßstab

Berlin – Bei Kindern mit Verdacht auf einen Knochenbruch im Ober- oder Unterarm können Ärzte ab Oktober eine Fraktursonografie durchführen. Der Bewertungsausschuss hat dafür die neue Gebührenordnungsposition 33053 in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilte.
Die Leistung ist demnach mit 103 Punkten (12,77 Euro) bewertet und wird zunächst extrabudgetär vergütet. Die Fraktursonografie kann bei Neugeborenen, Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit Verdacht auf Fraktur eines langen Röhrenknochens der oberen Extremitäten erfolgen.
Die Gebührenordnungsposition 33053 kann von Fachärzten für Allgemeinmedizin, Radiologie, Kinder- und Jugendmedizin sowie von Fachärzten des Gebiets Chirurgie mit einer entsprechenden Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) durchgeführt und abgerechnet werden.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte die Leistung kürzlich in die Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (MVV-Richtlinie) aufgenommen.
Wie vom Gesetzgeber vorgesehen, hatte der G-BA in seinem Beschluss auch die künftigen Anforderungen an die Qualitätssicherung festgelegt. Diese betreffen vor allem die Dokumentation sowie die ärztliche Qualifikation.
Bis die entsprechende Qualitätssicherungsvereinbarung zur Ultraschalldiagnostik angepasst ist, kann die KV befristete Genehmigungsbescheide unter Bezugnahme auf die Vorgaben in der MVV-Richtlinie erteilen.
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