Ärzteschaft

Verbände fordern Hybrid-Fallpauschalen auch für Kinder und für Menschen mit Behinderungen

  • Mittwoch, 2. Juli 2025
/Photographee.eu, stock.adobe.com
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Nürnberg – Ärztliche Verbände fordern von der Politik, dass auch ab dem kommenden Jahr Eingriffe bei Kindern unter 18 Jahren und bei Menschen mit Behinderungen über die Hybrid-Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups, DRGs) möglich bleiben.

Im Augenblick sieht die Gesetzesvorlage vor, für diese Patientengruppen die Abrechnung über Hybrid-DRG nicht mehr zu ermöglichen. „Dies wird dazu führen, dass ihre medizinische Versorgung wieder ausschließlich stationär erfolgen müsste – mit negativen Folgen für Patientinnen und Patienten, Familien und das Versorgungssystem insgesamt“, hieß es aus dem Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA).

Der Verband unterstützt die Petition „Beibehaltung des § 115f SGB V für Kinder und Menschen mit Behinderungen“ und hat seine rund 20.000 Mitglieder dazu aufgerufen, sich dieser Initiative anzuschließen.

„Gerade für Kinderanästhesistinnen und -anästhesisten wäre eine Rückkehr zum alten System ein herber Rückschritt – medizinisch wie wirtschaftlich“, warnte Frank Vescia, Vizepräsident des BDA. Die Entscheidung, Kinder und Menschen mit Behinderungen künftig von den Vorteilen der Hybrid-DRG auszuschließen, widerspreche dem Anspruch einer inklusiven und altersgerechten Gesundheitsversorgung.

Für ambulante Einrichtungen würde eine Rückkehr zum alten Abrechnungssystem über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) deutlich weniger Vergütung bei gleichem Aufwand und damit einen wirtschaftlichen Rückschritt bedeuten.

Seit Januar 2024 werden ambulante Eingriffe durch einen neuen Abrechnungsweg gefördert – dieser wird im Fünften Sozialgesetzbuch im Paragrafen 115f dargelegt. Es gibt dafür eine spezielle sektorengleiche Vergütung, die unabhängig davon erfolgt, ob die vergütete Leistung ambulant oder stationär mit Übernachtung erbracht wird.

Der Gesetzgeber hatte aber mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) seine Vorschriften ab dem Jahr 2026 wesentlich geändert. Ziel war insbesondere eine Ausweitung des Leistungskatalogs der Hybrid-DRG.

Bei Fachverbänden sorgte es daher für Unverständnis, Eingriffe bei jungen Patienten und bei Menschen mit Behinderungen auszunehmen.

„Kinder profitieren enorm von ambulanten Eingriffen oder kurzen stationären Aufenthalten. Das gewohnte Umfeld und die Nähe zu vertrauten Bezugspersonen beschleunigen die Heilung und reduzieren die psychische Belastung erheblich“, erklärte Ralf Lippert, Vorsitzender des Berufsverbandes der niedergelassenen Kinderchirurgen Deutschlands (BNKD).

Dies unterstützt jetzt auch der BDA. Der Verband betonte, dass ambulante Operationen bei Kindern und Menschen mit Behinderungen nicht nur medizinisch sinnvoll und sicher durchführbar sind, sondern auch unter humanitären und ökonomischen Gesichtspunkten dringend erhalten bleiben sollten.

hil

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