Ausland

Frankreich: Abtreibung nicht nur bei Notlagen

  • Mittwoch, 22. Januar 2014

Paris – Die französische Nationalversammlung hat für eine Stärkung des Rechts auf Abtreibung gestimmt. Die Abgeordneten votierten in der Nacht zu Mittwoch für eine Streichung einer Gesetzespassage, wonach eine Abtreibung lediglich erlaubt ist, wenn die Schwangerschaft eine Frau in eine „Not-Situation“ bringt. In der Praxis hatte dieser Begriff das Recht auf Abtreibung zwar nicht eingeschränkt. Befürworter sehen die Streichung aber als einen wichtigen „symbolischen Fortschritt“ für die Rechte von Frauen.

In Frankreich wurden Abtreibungen 1975 nach erbitterten Debatten legalisiert. Dabei wurde der Begriff der „Not-Situation“ in das nach der damaligen Gesundheitsministerin Simone Veil benannte Gesetz aufgenommen. Die regierenden Sozialisten sehen dies als eine „veralteten Formulierung“ an. Frauenrechtsministerin Najat Vallaud-Belkacem betonte, es gebe ein „absolutes Recht“ auf eine Abtreibung. Diese werde „nicht einfach nur unter Bedingungen toleriert“. In Frankreich werden jedes Jahr rund 220.000 Kinder abgetrieben. 

Die konservative Opposition stimmte in der Nationalversammlung mehrheitlich gegen eine Streichung des Begriffs der „Not-Situation“. Einige Abgeordnete stimmten aber dafür. Gegen die Stärkung des Rechts auf Abtreibung waren am Wochenende in Paris tausende Menschen auf die Straßen gegangen.  

Die Gesetzesreform in Frankreich hatte auch vor dem Hintergrund einer in Spanien geplante Verschärfung des Abtreibungsrechts für Debatten gesorgt. Die konservative spanische Regierung hatte kürzlich beschlossen, das erst 2010 eingeführte Recht auf Abtreibung erheblich einzuschränken.

Demnach soll ein Schwangerschaftsabbruch nur noch im Falle einer Vergewaltigung oder bei einer Gesundheitsgefährdung der werdenden Mutter erlaubt sein. Frankreichs Gesundheits- und Sozialministerin Marisol Touraine kritisierte am Dienstag, damit würden Frauen „zurück in die Steinzeit“ katapultiert.

afp

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