Ausland

Frankreich erlaubt Forschung an embryonalen Stammzellen

  • Mittwoch, 17. Juli 2013

Paris – Die Forschung an Embryonen und menschlichen embryonalen Stammzellen ist in Frankreich künftig nicht mehr verboten. Das Parlament beschloss gestern in Paris eine entsprechende Gesetzesänderung. Sie sieht allerdings strenge Auflagen vor. So muss das Forschungsprojekt wissenschaftlich relevant und auf den medizinischen Fortschritt ausgerichtet sein. Zudem darf es keine Alternativen geben, um an das gewünschte Ergebnis zu kommen.

In einem Gesetz aus dem Jahr 2004 war die Forschung an embryonalen Stammzellen in Frankreich verboten worden. Die Möglichkeit, Ausnahmen zu machen, wurde von Wissen­schaftlern als völlig unzureichend und als großen Nachteil für den Forschungs­standort Frankreich bezeichnet.

In Deutschland ist die Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen (hES-Zellen) nur im Ausnahmefall erlaubt. So dürfen beispielsweise ausschließlich Stammzellen verwendet werden, die vor dem 1. Mai 2007 im Ausland gewonnen wurden.

dpa

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