Frankreich: Neues Gutachten bei Sterbehilfe-Fall gefordert
Paris – Das Urteil im Sterbehilfe-Fall des Koma-Patienten Vincent Lambert in Frankreich könnte sich weiter verzögern. Staatsanwalt Remi Keller forderte heute ein neues medizinisches Gutachten, wie französische Medien berichteten. Dieses solle in spätestens sechs Wochen vorliegen. Für die Prüfung sollten drei Experten vom nationalen Ethikrat, der Ärztekammer und der medizinischen Akademie einbezogen werden. Der Staatsanwalt regte zudem Beratungen mit dem Verfasser des Sterbehilfegesetzes von 2005, Jean Leonetti, an.
Die Richter des Obersten Verwaltungsgerichts hatten eine endgültige Entscheidung schon einmal verschoben. Einen erneuten Aufschub rechtfertigte Keller mit den besonderen Umständen des Falls. Bis morgen wollen die Richter entscheiden, ob sie der Forderung des Staatsanwaltes stattgeben. Bei dem Rechtsstreit selbst geht es um die Frage, ob der im Koma liegende Lambert weiter künstlich ernährt werden muss.
Der Bewusstseinszustand Lamberts ist nicht geklärt. Seit einem Motorradunfall vor rund sechs Jahren ist der heute 38-jährige Mann querschnittsgelähmt und liegt im Koma. Seine Ehefrau, sein Neffe und der behandelnde Chefarzt der Uniklinik in Reims wollen die künstliche Ernährung abstellen lassen. Die Eltern und mehrere Geschwister sind dagegen und hatten Klage eingereicht.
Mitte Januar entschied ein Gericht in Chalons-sur-Saone, dass Lambert vorerst weiter künstlich ernährt werden müsse. Die Ehefrau, die Ärzte und ein Neffe von Lambert wandten sich infolgedessen an das Oberste Verwaltungsgericht, um in letzter Instanz eine Entscheidung in ihrem Sinne, also eine Beendigung der Ernährung, zu erwirken.
Passive Sterbehilfe ist seit 2005 in Frankreich erlaubt; aktive Sterbehilfe hingegen ist eine Straftat. Präzise Regelungen enthält das Gesetz für Fälle, bei denen es um die Behandlung unheilbar Kranker geht. Ärzte dürfen die Behandlung einstellen oder begrenzen, wenn das vom Patienten gewünscht wird.
Am 14. Januar kündigte Staatspräsident Francois Hollande eine Gesetzesinitiative zur Legalisierung aktiver Sterbehilfe an. Die Französische Bischofskonferenz lehnt dies ab. Stattdessen sprechen sich die Bischöfe für eine Stärkung der Palliativmedizin aus.kna
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