Ausland

Frankreichs Staatsrat verschiebt Entscheidung in Sterbehilfe-Fall

  • Montag, 17. Februar 2014

Paris – Im Falle eines querschnittsgelähmten Mannes, für den ein Teil seiner Familie passive Sterbehilfe will, hat der französische Staatsrat eine Entscheidung vertagt. Das höchste französische Verwaltungsgericht forderte am Freitag ein neues medizinisches Gutachten zu dem Fall an, das rund zwei Monaten nach Ernennung der Experten vorliegen soll. Der Staatsrat will auf jeden Fall vor dem Sommer eine Entscheidung verkünden.

Ein Gericht hatte zuvor die passive Sterbehilfe für den 38-Jährigen verboten, bei dem nur noch geringfügige Bewusstseinsanzeichen vorhanden sind. Die Ärzte der Uniklinik von Reims hatten in Absprache mit der Frau des Querschnittsgelähmten und einem Teil seiner Familie beschlossen, die lebenserhaltenden Maßnahmen zu beenden. Gegen die Entscheidung hatten die Eltern, eine Schwester und ein Halbbruder des Mannes geklagt.

Wie in den meisten europäischen Staaten ist in Frankreich die aktive Sterbehilfe verboten, aber auch die Beihilfe zur Selbsttötung. In einem Gesetz aus dem Jahr 2005 ist aber das Recht verankert, unheilbar Kranke an deren Lebensende „sterben zu lassen“, damit diese nicht mehr leiden müssen. Die Eltern des 38-Jährigen argumentieren, dieser sei zwar behindert, nicht aber unheilbar krank oder am Ende seines Lebens.

Die sozialistische Regierung bereitet derzeit ein neues Gesetz zur Sterbehilfe vor. Zuletzt hatte sich im Dezember ein Bürgergremium im Auftrag von Staatschef François Hollande dafür ausgesprochen, für sterbende oder unheilbar kranke Patienten die Beihilfe zur Selbsttötung zu erlauben. Aktive Sterbehilfe soll hingegen im Regelfall verboten bleiben. Bei der Beihilfe zur Selbsttötung besorgt ein Mediziner dem Patienten todbringende Medikamente und verabreicht sie - anders als bei der aktiven Sterbehilfe - nicht direkt.

afp

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