Frankreichs Verfassungsrat billigt Sterbehilfe mit Vorbehalten

Paris – Die Erlaubnis für aktive Sterbehilfe hat in Frankreich die letzte Hürde genommen. Der Verfassungsrat billigte kürzlich das vom Parlament Mitte Juli verabschiedete Gesetz. Kein einziger der vorgelegten Artikel sei verfassungswidrig. Zugleich äußerte das Gremium drei Vorbehalte zu den vorliegenden Bestimmungen.
Der erste betrifft die Schutzgarantie für volljährige Personen, die unter rechtlicher Betreuung einer anderen Person steht. So müsse gewährleistet sein, dass der Arzt, bei dem der Antrag auf Sterbehilfe eingereicht wurde, zusätzlich die Stellungnahme der betreuenden Person einhole und in der Entscheidungsfindung beachte, so der Verfassungsrat.
Die weiteren Vorbehalte betreffen die sogenannte Gewissensklausel. Dadurch können Mediziner sowie Einrichtungen der Altenpflege, in denen sich Personen mit dem Wunsch nach Suizidbeihilfe befinden, den Sterbehilfewunsch ablehnen.
Diese Klausel müsse zum einen auch auf Apotheker ausgeweitet werden, die nicht zur Herstellung der notwendigen Medikamente gedrängt werden dürften, hieß es. Zum anderen müsse Einrichtungen und Personal weiterhin die Möglichkeit eingeräumt werden, die Durchführung von Suizidbeihilfe abzulehnen.
Die kontrovers diskutierte Neuregelung der Sterbehilfe war für Frankreichs Präsident Emmanuel Macron eines der großen gesellschaftspolitischen Projekte. Unmittelbar vor der parlamentarischen Sommerpause hatte die Nationalversammlung am 15. Juli mit 291 zu 241 Stimmen grünes Licht für den Gesetzentwurf gegeben.
Das neue Gesetz gestattet Erwachsenen mit schwersten Erkrankungen die Einnahme tödlicher Medikamente. Wenn der körperliche Zustand es den Betroffenen nicht möglich macht, die Medikamente selbstständig zu nehmen, sollen sie sich von einer Person ihrer Wahl, von einem Arzt oder einer Pflegekraft helfen lassen können.
Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, dass schwerstkranke Patienten einen Antrag auf ein tödliches Medikament stellen können. Ärzte müssen bestätigen, dass die Betroffenen an einer schweren, unheilbaren und schmerzhaften Krankheit leiden und aus freien Stücken ihr Leben beenden möchten.
Vor allem konservative Abgeordnete und die katholische Kirche hatten sich entschieden, aber letztlich vergeblich gegen die Vorlage gestemmt.
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