Frauennotruf in Rheinland-Pfalz berät über 1.300 Opfer sexueller Gewalt
Trier/Westerburg – Mehr als 1.300 Opfer sexueller Gewalt haben sich im vergangenen Jahr an die Frauennotrufe in Rheinland-Pfalz gewandt. Außerdem seien fast 1.000 Bezugspersonen der betroffenen Frauen und Mädchen beraten worden. Das teilte die Landesarbeitsgemeinschaft der Frauennotrufe gestern mit.
Trotz gestiegener Zahl der Strafanzeigen gebe es seit den 1980er-Jahren nicht mehr Anklagen, monierte die Arbeitsgemeinschaft. Die meisten Verfahren würden von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Ein Hauptgrund sei die bisherige Rechtslage in Deutschland, derzufolge eine sexuelle Handlung entweder mit Gewalt, durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder durch das Ausnutzen einer schutzlosen Lage der Betroffenen erzwungen worden sein muss.
Im Juli hat der Bundestag eine Gesetzesverschärfung beschlossen. Künftig macht sich nach dem Grundsatz „Nein heißt Nein“ bald nicht nur strafbar, wer Sex mit Gewalt oder Gewaltandrohung erzwingt. Es soll ausreichen, wenn sich der Täter über den „erkennbaren Willen“ des Opfers hinwegsetzt. Dann drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Neu ist auch ein Straftatbestand der sexuellen Belästigung. Er verbietet, einen Menschen in sexuell bestimmter Weise zu begrapschen und dadurch zu belästigen.
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