Fremdgefährdung durch psychisch Kranke: Länder plädieren für bundesweiten Datenaustausch

Berlin – Im Dezember vergangenen Jahres hatte Niedersachsen eine Bundesratsinitiative zum verbesserten Datenaustausch zwischen den Ländern bei Fremdgefährdung durch Menschen mit einer psychischen Erkrankung eingebracht. Heute hat der Bundesrat der Initiative mehrheitlich zugestimmt.
Die Bundesländer fordern mit dem vom Land Niedersachsen vorgelegten Antrag, dem sich das Saarland angeschlossen hatte, Konsequenzen aus den Gewalttaten psychisch kranker Menschen. Als Beispiele werden im Antrag unter anderem der Fall vom Hamburger Hauptbahnhof oder auf Kitakinder in Aschaffenburg genannt.
„Die dramatischen Angriffe des letzten Jahres nehmen wir sehr ernst“, sagte der niedersächsische Gesundheitsminister und diesjährige Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz (GMK), Andreas Philippi (SPD), heute zum Antrag im Bundesrat. Sie seien Anlass, grundlegende Reformen bei der ressortübergreifenden Zusammenarbeit voranzutreiben und die Versorgung von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen nachhaltig zu stärken.
Betroffenen sollte aus Sicht der Länderkammer besser geholfen werden – zu ihrem eigenen Schutz, aber auch zum Schutz anderer. Die Unterstützung müsse ausgebaut und der Zugang zu Therapie und Versorgung verbessert werden, gerade für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen. Auch solle die Bundesregierung prüfen, ob Gesundheits- und Sicherheitsbehörden in Risikofällen künftig Informationen austauschen könnten.
Konkret fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, insbesondere den Austausch von Gesundheitsdaten und den Erkenntnissen der Gefahrenabwehrbehörden unter datenschutzrechtlichen Vorgaben zu prüfen.
Der Bund müsse zügig zu Anpassungen „im Sinne eines modernen Daten- und Informationsmanagements sowie einer besseren bundesweiten Vernetzung der Erkenntnisse zwischen Sicherheits-, Gesundheits-, Waffen- und gegebenenfalls anderen relevanten Behörden“ kommen, „um Risikopotentiale bei Personen mit psychischen Auffälligkeiten möglichst frühzeitig zu erkennen“.
Darüber hinaus sei die Bundesregierung aufgerufen, Maßnahmen zu ergreifen, um die medizinische und rehabilitative Versorgung von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen nachhaltig zu verbessern.
Bundesweit arbeiten bereits einige Länder an der Überarbeitung ihrer Landesgesetze für Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke. Das ist auch in Niedersachsen der Fall, wo das NPsychKG umfassend reformiert werden soll.
Die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen wies in der Diskussion darum darauf hin, dass bei Menschen mit psychischen Erkrankungen kein generell erhöhtes Gewaltpotenzial besteht. Die Auswirkungen psychischer Erkrankungen müssten differenziert betrachtet werden.
Philippi erklärte heute erneut, Menschen mit psychischen Erkrankungen dürften nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Es gehe aber darum, ihre Behandlung und Betreuung zu verbessern und ihnen den Zugang zu Hilfe zu erleichtern. Zugleich wolle man den Schutz bei Eigen- und Fremdgefährdung verbessern.
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