Politik

G-BA: 95 Prozent der Fristen werden eingehalten

  • Dienstag, 28. April 2026
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Berlin – Fristgerechte Beratung, weniger Verzögerungen: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat nach eigenen Angaben im vergangenen Jahr 95,87 Prozent der Beratungsverfahren im vorgegebenen Zeitraum abgeschlossen.

Bei 25 der 605 Beratungsverfahren sei es zu Verzögerungen bekommen, teilt der G-BA anlässlich der Veröffentlichung des jährlichen Fristenberichts für 2025 mit. Zehn Verfahren konnten 2025 dennoch beendet werden, 15 Beratungen würden fortgesetzt, heißt es. „Damit zeigt sich erneut, dass die Entscheidungsprozesse im G-BA verlässlich funktionieren“, schreibt das Gremium in einer Pressmitteilung.

Seit zehn Jahren muss der G-BA dem Ausschuss für Gesundheit im Bundestag regelmäßig einen Bericht über die Beratungstätigkeiten vorlegen. Vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind beispielsweise Beratungszeiträume für Arzneimittel binnen sechs Monaten, andere Verfahren dürfen nicht länger als zwei oder in einigen Fällen drei Jahre dauern.

Die Beratungen werden in neun Unterausschüssen vorbereitet, die dann im Plenum auch öffentlich beschlossen werden. Dabei ist das Ziel der drei Unparteiischen, die fachlichen Streitpunkte in den Unterausschüssen zu klären, nicht in der öffentlichen Debatte. Den Angaben zufolge hat der Unterausschuss Arzneimittel mit 340 Beschlüssen die Hauptarbeitslast, danach folgen der Unterausschuss Qualitätssicherung (165) und der Unterausschuss Methodenbewertung mit 113 Beschlüssen im Jahr 2025.

Der Bericht listet ausführlich die Verfahren auf, die nicht fristgerecht abgeschlossen werden konnten. Ein Beispiel ist das Disease Management Programm (DMP) Depression. Dies wurde im April 2022 eingeleitet und erst drei Jahre Später im November 2025 abgeschlossen.

Für die Bewertung der fachlichen Grundlagen wurde ein Bericht des IQWiG beauftragt, der im Juni 2023 vorlag. Das anschließende Stellungnahmeverfahren wurde erst im März 2025 eingeleitete, und im Juli 2025 im zuständigen Unterausschuss bewertet, heißt es in dem Bericht.

„Grund für die Verzögerung war die aufwändige Prüfung zur Aufnahme geeigneter digitaler medizinischer Anwendungen und die Beratung, inwiefern diese als Schulungsäquivalent gelten könnten“, heißt es im Bericht weiter. Auch seien weitere Literaturrecherchen beauftragt und beispielsweise eine Stellungnahme des Bundesamtes für Soziale Sicherung eingeholt worden, schreibt der G-BA.

Für den unparteiischen Vorsitzenden des G-BA, Josef Hecken, zeigt der Bericht, dass das Gremium bei seinen Beratungen in der Regel vor der Herausforderung steht, „komplexe medizinische, versorgungspolitische und regulatorische Fragen in einem gesetzlich vorgegebenen Zeitrahmen zu bearbeiten“. Die hohe Zahl an fristgerechter Beschlüsse sei aber nur erreichbar, da das Gremium „strukturierte, transparent nachvollziehbare Prozesse“ habe.

„Genau diese scheinen auf den ersten Blick langwierig und Kritikern vielleicht sogar verzichtbar zu sein“, so Hecken weiter. Aber gerade durch Beratungen auf Basis von Studienergebnissen, also nachprüfbarer Evidenz, komme man zu tragfähigen Ergebnissen, die internen wie externen Sachverstand einbeziehen würden. „Damit helfen wir, die gesetzliche Gesundheitsversorgung in unterschiedlichen Dimensionen nachhaltig zu steuern“, so Hecken.

bee

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