Politik

Mammografie-Screening ab 45 Jahren: G-BA beginnt Beratungsverfahren

  • Donnerstag, 16. April 2026
/Viacheslav Yakobchuk, stock.adobe.com
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Berlin – Bald könnten Frauen ab 45 Jahren am Mammografie-Screening für die Früherkennung von Brustkrebs teilnehmen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute beschlossen, mit dem entsprechenden Beratungsverfahren zu beginnen. Bereits im Oktober 2026 soll über die Absenkung der unteren Altersgrenze entschieden werden, heißt es in einer Mitteilung des G-BA.

Grundlage des Startes des Beratungsverfahrens sei die Anerkennung eines aus strahlenschutzrechtlicher Sicht ausreichenden Nutzen-Schaden-Verhältnisses in der Altersgruppe zwischen 45 und 49 Jahren. „Am 5. März 2026 sind die entsprechenden strahlenschutzrechtlichen Grundlagen für Röntgenuntersuchungen zur Früherkennung von Brustkrebs bei Frauen geschaffen worden“, sagte der unparteiische G-BA-Vorsitzende Josef Hecken.

Weitere technische und rechtliche Voraussetzungen seien nach dem Beschluss des G-BA erforderlich, bevor Frauen im Alter von 45 bis 49 Jahren an den Früherkennungsuntersuchungen teilnehmen können, so der G-BA. Dazu gehöre etwa eine überarbeitete Versicherteninformation, die auch jüngere Frauen berücksichtigt.

Diese Information soll Frauen bei der Abwägung von persönlichen Vor- und Nachteilen einer Screeningteilnahme unterstützen. In den Bundesländern müssten zudem die Verfahren bei den Screeningeinheiten und den einladenden Stellen an die neue Gruppe von Frauen angepasst werden.

„Die Voraussetzungen, dass wir vor Ablauf der vorgesehenen Frist von 18 Monaten einen Beschluss zur Absenkung der Altersgrenze auf 45 Jahre und Folgeanpassungen beim Mammografie-Screening treffen können, sind sehr gut“, betonte Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des zuständigen Unterausschusses Methodenbewertung. „Denn wir setzen hier auf bereits vorliegende Datenauswertungen auf und müssen nicht bei null anfangen.“

aks

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