Politik

G-BA beschließt Abweichungen von Mindestausstattungen

  • Freitag, 20. März 2020
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G-BA

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (

) hat heute unter dem Eindruck der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie Abweichungsmöglichkeiten von der Mindest­ausstattung mit Intensivpflegepersonal bei komplexen Behandlungen beschlossen. Damit können Krankenhäuser, befristet bis Ende Mai, von den Qualitätsvorgaben des G-BA abweichen.

„Besondere Herausforderungen verlangen auch schnelle und unkonventionelle Vorgehensweisen“, erklärte der unparteiische G-BA-Vorsitzende Josef Hecken im Anschluss an die heutige Plenumssitzung. Mit den Beschlüssen werden die bereits vom Bundes­gesund­heitsministerium ermöglichte Unterschreitung der Personaluntergrenzen erweitert, allerdings „ohne die hier besonders gebotene fachliche Qualität der Versorgung der Patienten zu gefährden“, wie Hecken betonte.

„Das ist ganz wichtig, denn Flexibilität und Handlungsfähigkeit sind entscheidend, wenn entweder viele Intensivpatienten zu behandeln sind oder in den Krankenhäusern Personal fehlt, weil Pflegerinnen und Pfleger selbst krank oder in Quarantäne sind. Dann muss gewährleistet sein, dass die Behandlung weiterhin möglich ist und nicht an Personalvorgaben scheitert“, so Hecken weiter in einer Mitteilung.

Laut Beschluss gelten die Lockerungen für die Personalvorschriften in den Richtlinien zur Versorgung von Früh- und Reifgeborenen, die onkologische Versorgung von Kindern, der Kinderherzchirurgie, der Behandlung des Bauchaortenaneurysmas, bei minimal­invasivenHerzklappeninterventionen und zwei Richtlinien zur Stammzelltransplantation.

In der Plenumssitzung, die angesichts der aktuellen Vorschriften für die Öffentlichkeit per Video übertragen wurde und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Bänke vor Ort jeweils nur mit wenigen Mitgliedern vertreten waren, kam es bei der Diskussion um zusätzliche Abweichungen von Qualitätsvorgaben zu heftigeren Wortgefechten zwischen Hecken, dem DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum und dem Vertreter des GKV-Spitzenverbandes Gernot Kiefer.

Qualitätsvorgaben auf dem Prüfstand

Laut Tagesordnung und dem Video-Mitschnitt, der allerdings vor allem bei den Äußerungen von DKG-Hauptgeschäftsführer Baum teilweise akustisch unterbrochen war, wollte die DKG erreichen, dass in ausnahmslos allen Bereichen der stationären Versorgung die Qualitäts­vorgaben bis Ende des Jahres aufgehoben werden sollten. In der öffentlichen Plenumssitzung kritisierte Krankenkassenvertreter Kiefer, dass man zwar bereit sei, „unbürokratisch und befristet alles was sinnvoll ist“ auch auszusetzen. „Was allerdings nicht passierten darf, ist, systematisch die Qualitätsvorgaben des G-BA nun infrage zu stellen. Nach der Krise muss es genau mit diesen Vorgaben weiter gehen“, so Kiefer. In dieser Zeit setzten sich die Kassen „für höchste Flexibilität“ ein, aber nicht für alle Zeit. Kiefer lobte explizit die Kassenärztliche Bundesvereinigung, dass man sich hier auch unbürokratisch und über das Wochenende zu notwendigen Beschlüssen verständigt habe.

Thilo Grüning von der DKG warnte davor, dass es in den nächsten Tagen zu „Katastrophen­medizin und sehr vielen Triage-Fällen“ kommen werde, bei denen die G-BA-Qualitäts­vorgaben nicht funktionieren werden und diese ignoriert werden müssten. Hecken mahnte, dass die Patientensicherheit auf jeden Fall gesichert werden müsse, und es nur für einzelne Bereiche eine Aufhebung geben dürfe.

Zu einer Diskussion darüber soll der Unterausschuss Qualitätssicherung am Samstag in einer Telefonkonferenz unter der Leitung der unparteiischen Unterausschuss-Vorsitzenden Elisabeth Pot zusammen kommen. Inwiefern über den Antrag der DKG zur Aufhebung sämtlicher Qualitätssicherungs-Vorgaben abgestimmt wird, soll erst nach der Diskussion beraten werden. Laut einer Änderung der Geschäftsordnung für diesen Krisenfall kann der G-BA hier nun auch außerhalb der Sitzungen per Umlaufbeschluss abstimmen.

bee

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