Politik

G-BA beschließt anzustrebende Gewichtung zwischen Haus- und Fachärzten

  • Montag, 24. Juni 2013

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in einer Ergänzung seiner neuen Bedarfsplanungsrichtlinie das anzustrebende Verhältnis zwischen Haus- und Fachärzten konkretisiert. „Eine ausgewogene Versorgungsstruktur ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Anzahl der Ärzte, die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen, wesentlich überwiegt“, heißt es in dem Beschluss, den der G-BA am vergangenen Donnerstag gefasst hat.

Die alte Bedarfsplanungsrichtlinie hatte ein Verhältnis von Haus- zu Fachärzten von 60 zu 40 vorgegeben. Dies habe sich aber als nicht erreichbar erwiesen, heißt es in der Beschlussbegründung. Zum Stichtag 31.12.2010 hätte bei der Ermittlung der Soll-Zahl der Ärzte das Verhältnis bei 53 zu 47 gelegen. In ländlichen Gebieten sei der Anteil der Hausärzte dabei noch höher, in den Städten niedriger gewesen.

Ursache dafür sei unter anderem das gewollte hohe fachärztliche Versorgungsniveau in Städten, aus denen das Umland mitversorgt werde. Vor diesem Hintergrund mache der G-BA nun keine numerische Vorgabe zum angestrebten Verhältnis von Haus- zu Fachärzten mehr.

Hausarztanteil soll über 50 Prozent liegen
Grundsätzlich soll der Anteil der Hausärzte jedoch um einige Prozentpunkte über 50 Prozent liegen. Angesichts von Hausarztanteilen von zum Teil deutlich unter 50 Prozent, sei diese Vorgabe bereits ein ambitioniertes Ziel, welches umfangreiche Maßnahmen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), aber auch der anderen Partner der gemein­samen Selbstverwaltung erforderlich machten. Die KVen werden dabei dazu aufge­fordert, „auf die Herstellung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen hausärztlicher und fachärztlicher Versorgung hinzuwirken“, wenn die Vorgabe nicht erreicht ist.

„Heute haben wir den finalen Baustein in die Bedarfsplanungs-Richtlinie eingesetzt“, sagte der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Josef Hecken, am Donnerstag. „Damit sind wichtige normative Voraussetzungen geschaffen, um in allen Ländern, Regionen und Städten eine ausgewogene und bedarfsgerechte Niederlassung von Ärzten zu gewährleisten.“ Zugleich unterstreiche die Regelung die besondere Bedeutung von Hausärzten mit Blick auf ihre gesetzgeberisch gewollte Lotsenfunktion im Gesamtgefüge der ambulanten Versorgung.

Hecken forderte die Entscheidungsträger auf Landesebene dazu auf, die neuen Spiel­räume für eine gleichmäßige Ausgestaltung der Versorgung vor Ort konsequenter als bislang zu nutzen und Zulassungsmöglichkeiten nur dort auszuweisen, wo diese auch tatsächlich benötigt werden.

fos

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