Ärzteschaft

Neue Niederlassungs­möglichkeiten in Westfalen-Lippe

  • Mittwoch, 3. Juli 2013

Dortmund – 176 zusätzliche Niederlassungsmöglichkeiten für Haus- und Fachärzte sowie Psychotherapeuten wird es in Westfalen-Lippe geben. Das sieht die neue Bedarfs­planung des Landesteils vor, den das NRW-Gesundheitsministerium als Aufsichts­behörde bereits genehmigt hat.

„Damit haben wir gemeinsam gute Voraussetzungen geschaffen, um die ärztliche Versorgung in Westfalen-Lippe auch künftig flächendeckend sicherzustellen“, sagte Gerhard Nordmann, Zweiter Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Westfalen-Lippe. Die gemeinsame Selbstverwaltung aus Krankenkassen und Ärzten habe bewiesen, dass sie im Sinne einer guten Patientenversorgung handele, so Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender der AOK Nordwest.

Insgesamt werden zusätzlich für Hausärzte 102, für grundversorgende Fachärzte 14,5 und für Psychotherapeuten 44 neue Niederlassungen möglich. Zudem können sich noch weitere 15 Ärzte niederlassen, die der spezialisierten fachärztlichen Versorgung ange­hören. Dazu zählen zum Beispiel Kinder- und Jugendpsychiater und Anästhesisten.

In den hoch-spezialisierten ärztlichen Fachgruppen wie Nuklear- oder Rehabilita­tionsmedizinern ist hingegen eine Neu-Niederlassungsmöglichkeit nur noch für eine halbe Arztstelle in Westfalen-Lippe möglich. Für diejenigen Arztgruppen, die keine direkten Patientenkontakte haben, zum Beispiel Laborärzte oder Transfusionsmediziner, wird zurzeit eine landesweite Bedarfsplanung für ganz Nordrhein-Westfalen geprüft.

„Insbesondere in der psychotherapeutischen Versorgung werden die ländlichen Regionen Westfalen-Lippes profitieren“, hieß es von der KV und den Kassen. Zum Beispiel erhalte der Hochsauerlandkreis 24,5 neue psychotherapeutische Sitze.

„Wir müssen jetzt die Arzt- und Therapeutensitze genauer verteilen und die Versorgung in der Fläche besser sicherstellen“, erklärt Andreas Hustadt, Leiter des Ersatzkassenverbandes vdek in Nordrhein-Westfalen.

Ende Dezember 2012 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Reform der Bedarfsplanung beschlossen. Die KVen und die regionalen Krankenkassen sollten bis Ende Juni 2013 neue Bedarfspläne für die von ihnen betreuten Regionen erstellen.

hil

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