G-BA-Beschluss bringt mehr Flexibilität in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung

Berlin – Mitglieder eines Teams zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV), die bei Bedarf zur Behandlung hinzugezogen werden, können jetzt weiter von der Teamleitung entfernt tätig sein. Ein entsprechender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Lockerung der sogenannten 30-Minuten-Regelung ist kürzlich in Kraft getreten. Ziel ist es, mehr ASV-Teams in ländlichen Regionen zu ermöglichen.
Bisher sieht die ASV-Richtlinie vor, dass Teammitglieder Patienten in „angemessener Entfernung (in der Regel in 30 Minuten)“ vom Tätigkeitsort der Teamleitung behandeln müssen. Diese konkrete Zeitangabe hat der G-BA mit seinem Beschluss für hinzuzuziehende Ärzte gestrichen.
Damit will er den Handlungsspielraum für die erweiterten Landesausschüsse bei der Zulassung von ASV-Teams vergrößern, besonders in Flächenländern. Für das Kernteam sieht der G-BA keine Anpassung vor, da hier eine gewisse Flexibilität der Auslegung der Entfernungsregelung schon jetzt gegeben ist.
Mit dem Beschluss wurden zudem die Appendizes aller bereits in Kraft getretenen Anlagen zur ASV-Richtlinie an den EBM mit Stand 1. Oktober 2023 angepasst. Ebenfalls neu ist, dass auch Hautärzte im Kernteam histopathologische Leistungen abrechnen dürfen, die über eine entsprechende Zusatzweiterbildung verfügen.
Konkret betrifft dies die ASV-Anlagen zur Behandlung von Hauttumoren, rheumatologischen Erkrankungen (Erwachsene) und Augentumoren. Darüber hinaus wurden analog zur Onkologievereinbarung durch den Beschluss die Mindestmengen für intravenöse beziehungsweise intrakavitäre oder intraläsionale Behandlungen jeweils halbiert.
Eine weitere Änderung betrifft die Teamleitung für die ASV-Anlage Knochen- und Weichteiltumoren. Hier dürfen jetzt auch Ärzte der Facharztgruppen Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie die Teamleitung übernehmen. Sie waren bereits Teil des Kernteams.
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