Ambulante spezialfachärztliche Versorgung nun auch für Epilepsie und Augentumoren

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Anforderungen an eine ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) für zwei komplexe, schwer therapierbare Erkrankungen konkretisiert.
Damit ist die spezielle Versorgungsform der ASV künftig auch bei zerebralen Anfallsleiden (Epilepsie) sowie Tumoren des Auges möglich. Definiert wurden unter anderem die fachärztlichen Disziplinen, die in einem ASV-Team vorhanden sein müssen sowie die diagnostischen und therapeutischen Leistungen, die Patientinnen und Patienten in Anspruch nehmen können.
Nach Inkrafttreten der Beschlüsse können sich ASV-Teams bilden und den erweiterten Landesausschüssen ihre Teilnahme an der ASV anzeigen. Zudem legte der G-BA die beiden Erkrankungen fest, für die er im kommenden Jahr ein ASV-Angebot erarbeitet wird: allogene Stammzelltransplantation sowie Tumoren des lymphatischen, blutbildenden Gewebes und schwere Erkrankungen der Blutbildung.
„Das Ziel der ASV ist es, die Versorgung von Menschen mit sehr komplexen oder seltenen Erkrankungen zu verbessern“, sagte Karin Maag, unparteiisches Mitglied und Vorsitzende des Unterausschusses ASV.
Deshalb ermögliche die ASV koordinierte Behandlungen, die bisher ausschließlich eine ambulante Krankenhausleistung waren, auch durch niedergelassene Fachärztinnen und Fachärzte. „Damit wollen wir erreichen, dass sich das Versorgungsangebot für die betroffenen Patientinnen und Patienten erhöht und der Zugang zur spezialfachärztlichen Behandlung erleichtert wird.“ Mit den in die ASV überführten Krankheitsbildern Epilepsie und Augentumoren habe der G-BA die Voraussetzung dafür geschaffen, dass nun bereits 23 sehr komplexe oder seltene Erkrankungen durch ASV-Teams behandelt werden können.
Für das ASV-Angebot Epilepsie wurden insbesondere die Beratungsleistungen inhaltlich angepasst, die Patientinnen und Patienten beim Umgang mit der chronischen Erkrankung unterstützen sollen. So ist beispielsweise neu, dass innerhalb der Ernährungsberatung nicht nur bei der Behandlung von Kindern zu speziellen Konzepten beraten werden kann, die zerebrale Anfallsleiden lindern können. Zudem können Ärztinnen und Ärzte aus weiteren Fachrichtungen hinzugezogen werden.
Beim ASV-Angebot zu Tumoren des Auges bei Patientinnen und Patienten ab dem 18. Lebensjahr wurden ebenfalls Änderungen vorgenommen, so dass nun weitere medizinische Fachdisziplinen ins Team eingebunden werden können. Zudem wurde der Leistungsumfang in der Anlage weiter ausdifferenziert, beispielsweise sind nun therapeutische Sehhilfen als verordnungsfähige Hilfsmittel oder die optische Kohärenztomografie als diagnostisches Verfahren mit aufgenommen.
Die Beschlüsse werden vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geprüft und treten nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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