G-BA bewertete rund 200 neue Arzneimittel in sechs Jahren

Berlin – Sechs Jahre nach Einführung der frühen Nutzenbewertung für neue Arzneimittel hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mehr als 200 Bewertungsverfahren abgeschlossen. Das hat das Gremium heute mitgeteilt. Demnach wurde in rund jedem zweiten Fall (57 Prozent) ein Vorteil des neuen Wirkstoffs gegenüber vergleichbaren Therapien festgestellt. Konkret wurde in 22 Prozent der Fälle ein „beträchtlicher Zusatznutzen“ festgestellt. Im Bereich der Krebsmedikamente waren dies sogar 36 Prozent.
Ein geringer Zusatznutzen zeigte sich demnach bei 18 Prozent der neuen Arzneien. 16 Prozent der Wirkstoffe gingen mit positiver Nutzenbewertung in die Statistik ein, wenngleich ein Zusatznutzen „nicht quantifizierbar“ war. Oft kann ein Zusatznutzen nicht für das gesamte Anwendungsgebiet, sondern nur für bestimmte Patientengruppen ausgesprochen werden. Die Ergebnisse dienten aber nicht nur als Basis für die dann auszuhandelnden Erstattungsbeträge, sondern auch „als wertvolle Informationsquelle für Therapieentscheidungen“, erklärte GBA-Chef Josef Hecken.
Außerdem hat der G-BA bisher 788 Beratungsverfahren zu Studien und Dossiers der Pharmaunternehmen durchgeführt, davon 102 mit Beteiligung des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und dem Paul-Ehrlich-Insitut (PEI). Bei 73 Verfahren wurde auch die europäische zentrale Zulassungsagentur EMA hinzugezogen.
Aufgrund einer im Jahr 2011 in Kraft getretenen Gesetzesregelung können die Pharmahersteller den Preis nicht mehr allein bestimmen, sondern dieser muss auf Grundlage der Nutzenbewertung mit den Kassen verhandelt werden. Die Arzneimittelreform sollte helfen, die Ausgaben für Medikamente zu begrenzen.
Die gesetzlichen Krankenkassen beklagen seit längerem, dass häufig neuartige Arzneimittel verschrieben würden, obwohl diese gegenüber herkömmlichen Präparaten kaum einen Zusatznutzen hätten. Sie fordern, dass der ausgehandelte Preis für ein neues, innovatives Medikament nicht erst nach einem Jahr, sondern bereits vom ersten Tag der Zulassung an gelten soll.
Um die ausufernden Kosten besser in den Griff zu bekommen, führt die Bundesregierung eine Umsatzschwelle von 250 Millionen Euro ein. Wird diese überschritten, soll künftig der ausgehandelte niedrigere sogenannte Erstattungsbetrag rückwirkend gelten.
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