G-BA erhöht Overheadaufschlag für Mammografiescreening

Berlin – Um dem erhöhten Finanzierungsbedarf für die Organisation des Mammografiescreenings gerecht zu werden, wurde die Bewertung der Leistungen in dem Programm (EBM-Abschnitt 1.7.3.1) zum 1. Juli 2024 angepasst.
Dazu wurde der sogenannte Overheadaufschlag, über den die Aufgaben der Kooperationsgemeinschaft Mammografie sowie spezifische Kosten der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) finanziert werden, angehoben. Da der Aufschlag nicht in die ärztliche Vergütung einfließt, ändert sich für Ärzteschaft dadurch nichts.
2025 soll das Verfahren umgestellt werden. Geplant ist, dass der Overheadaufschlag in Zukunft direkt durch die Krankenkassen finanziert und die GOP-Bewertung für Leistungen im Mammografiescreening entsprechend reduziert wird.
Das Gesamtvolumen der ärztlichen Vergütung bleibt dabei konstant. Zudem soll die Bewertung der Fallkonferenz (GOP 01758) an vergleichbare Fallkonferenzen im EBM angeglichen werden – ebenfalls, ohne das Vergütungsvolumen zu beeinflussen.
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