G-BA: Finanzierung der Landesarbeitsgemeinschaften weiter verschoben
Berlin – Die Mitglieder des Gemeinsamen Bundeszuschusses (G-BA) können sich weiterhin nicht auf Finanzierungsregelungen der Landesarbeitsgemeinschaften in der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung einigen.
Die Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene sollen gemäß dem Krankenhausstrukturgesetz künftig Daten sammeln und diese an den G-BA und die entsprechenden Institute übermitteln. Derzeit werden die Daten von Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und Landeskrankenhausgesellschaften getrennt dokumentiert. Eckpunkte zu einer gemeinsamen Datenstelle hatten die Mitglieder des G-BA bereits im Juli beschlossen. Strittig bleibt die Vereinbarung zur Finanzierung für die Datenübernahme.
Auf Landesebene seien daher bislang kaum Landesarbeitsgemeinschaften gegründet worden. Nun soll im Unterausschuss Qualitätssicherung das Thema erneut beraten werden, das Plenum will voraussichtlich „Anfang des Jahres“, wie es Josef Hecken, der unparteiische Vorsitzende des G-BA, formulierte, darüber abstimmen.
In der Diskussion im Plenum äußerte Hecken sich „betrübt“, dass der Beschluss im derzeitigen Status nicht beschlossen werden könne. Neben rechtlichen Bedenken zur Finanzierung, die offenbar die Rechtsabteilung des G-BA relativ kurzfristig geäußert hatte, gibt es unterschiedliche Auffassungen darüber, wie die Eckpunkte aus dem Sommer 2016 zur Finanzierung interpretiert werden sollten. Hecken wollte zwar eine „öffentliche Feldschlacht“ vermeiden – dennoch gerieten Vertreter von Ärzten, Zahnärzten sowie Kliniken auf der einen und GKV-Spitzenverband auf der anderen Seite heftig aneinander.
Dabei ging es auch darum, ob die rechtlichen Bedenken frühzeitig genug vorgetragen wurden oder ob es ein „Schwarzer-Peter-Spiel“ auf Landesebene zwischen KVen und Krankenkassen auf Landesebene gibt. Die Kassen erklärten, dass sie künftig nicht 50 Datenannahmestellen finanzieren wollten. In der hektischen Diskussion erklärte Cordula Mühr, Vertreterin der Patienten, dass sie sich wundere, dass der Dissens so groß sei. „Da waren wir im Unterausschuss schon einmal weiter“, so Mühr.
Um die unterschiedlichen Auffassungen über die Eckpunkte weiter auszudiskutieren, wurde der Beschluss einstimmig an den Unterausschuss zurückverwiesen. „Lassen Sie uns diese Schleife noch einmal gönnen“, appellierte die Vorsitzende des Unterausschusses, Regina Klakow-Franck. „Diese Diskussion ist nur ein Baustein zur Gründung der Landesarbeitsgemeinschaften, wir müssten aber die gesamte Richtlinie als Gesamtpaket für die Datenerfassung in der Qualitätssicherung im Blick haben.“
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