Politik

G-BA: Finanzierung der Landesarbeits­gemeinschaften weiter verschoben

  • Freitag, 21. Oktober 2016

Berlin – Die Mitglieder des Gemeinsamen Bundeszuschusses (G-BA) können sich wei­ter­hin nicht auf Finanzierungsregelungen der Landesarbeitsgemeinschaften in der sek­to­renübergreifenden Qualitätssicherung einigen.

Die Arbeitsgemeinschaften auf Lan­des­ebene sollen gemäß dem Krankenhausstruktur­gesetz künftig Daten sammeln und diese an den G-BA und die entsprechenden Institute übermitteln. Derzeit werden die Daten von Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und Lan­deskrankenhausgesellschaften getrennt dokumentiert. Eckpunkte zu einer gemein­samen Datenstelle hatten die Mitglieder des G-BA bereits im Juli beschlossen. Strittig bleibt die Vereinbarung zur Finanzierung für die Datenübernahme.

Auf Landesebene seien daher bislang kaum Landesarbeitsgemeinschaften gegründet worden. Nun soll im Unterausschuss Qualitätssicherung das Thema erneut beraten wer­den, das Plenum will voraussichtlich „Anfang des Jahres“, wie es Josef Hecken, der un­parteiische Vorsitzende des G-BA, formulierte, darüber abstimmen.

In der Diskussion im Plenum äußerte Hecken sich „betrübt“, dass der Beschluss im der­zeitigen Status nicht beschlossen werden könne. Neben rechtlichen Bedenken zur Finan­zierung, die offenbar die Rechtsabteilung des G-BA relativ kurzfristig geäußert hatte, gibt es unterschiedliche Auffassungen darüber, wie die Eckpunkte aus dem Sommer 2016 zur Finanzierung interpretiert werden sollten. Hecken wollte zwar eine „öffentliche Feld­schlacht“ vermeiden – dennoch gerieten Vertreter von Ärzten, Zahn­ärzten sowie Kliniken auf der einen und GKV-Spitzenverband auf der anderen Seite heftig aneinander.

Dabei ging es auch darum, ob die rechtlichen Bedenken frühzeitig genug vorgetragen wurden oder ob es ein „Schwarzer-Peter-Spiel“ auf Landesebene zwischen KVen und Krankenkassen auf Landesebene gibt. Die Kassen erklärten, dass sie künftig nicht 50 Datenannahmestellen finanzieren wollten. In der hektischen Diskussion erklärte Cordula Mühr, Vertreterin der Patienten, dass sie sich wundere, dass der Dissens so groß sei. „Da waren wir im Unterausschuss schon einmal weiter“, so Mühr.

Um die unterschiedlichen Auffassungen über die Eckpunkte weiter auszudiskutieren, wur­de der Beschluss einstimmig an den Unterausschuss zurückverwiesen. „Lassen Sie uns diese Schleife noch einmal gönnen“, appellierte die Vorsitzende des Unteraus­schus­ses, Regina Klakow-Franck. „Diese Diskussion ist nur ein Baustein zur Gründung der Lan­desarbeitsgemeinschaften, wir müssten aber die gesamte Richtlinie als Gesamt­paket für die Datenerfassung in der Qualitätssicherung im Blick haben.“

bee

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung