G-BA beschließt Finanzierung der Landesdatenstellen
Berlin – Der G-BA hat sich nach kontroversen Debatten zur Finanzierung und Struktur der Qualitätsdaten-Annahmestellen auf Landesebene auf ein Konzept geeinigt. Somit steht nun die Finanzierung der Landesarbeitsgemeinschaften (LAG), die für die sektorenübergreifende Qualitätssicherung benötigt werden.
„Die Gründung der Landesarbeitsgemeinschaften für die sektorenübergreifende Qualitätssicherung ist bislang insbesondere an Uneinigkeit auf Landesebene über die neu zu schaffenden Strukturen und deren Finanzierung gescheitert. Mit dem heutigen Beschluss über konkrete Durchführungsbestimmungen hat der G-BA den Weg für die Konstituierung freigemacht“, so Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung in einer Mitteilung im Anschluss an die Sitzung. Sie appellierte an die Länder, die LAGen nun zügig zu gründen. Denn bereits seit Anfang 2016 sind Krankenhäuser sowie Vertragsärzte dazu verpflichtet, Daten für das sektorenübergreifende QS-Verfahren perkutane Koronarinterventionen (PCI) zu erheben.
Der nun gefundene Kompromiss regelt, wohin die Daten künftig gemeldet werden müssen: Zuständig sind künftig die jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen, die Landesgeschäftsstelle für Qualitätssicherung oder die Landeskrankenhausgesellschaft. Möglich ist es auch, dass bei Rücktritt von dieser Aufgabe eine „dritte Stelle“ die Datenannahme übernimmt.
Der G-BA will bis zum Dezember 2021 evaluieren, welche Strukturen auf Landesebene „sich am effizientesten und wirtschaftlichsten bewährt haben“, so Klakow-Franck. Die Landesarbeitsgemeinschaften sollen „sukzessive ein gemeinsames Dach für die datengestützte Qualitätssicherung bilden und auch die Zuständigkeit für die stationäre Qualitätssicherung auf Landesebene übernehmen“, so der G-BA.
Der Diskussion im Plenum waren bereits monatelange öffentliche und nicht öffentliche Debatten vorausgegangen. Streitpunkt ist vor allem die Finanzierung durch die GKV sowie an welche Stelle die Daten geliefert werden. Dabei hatten sich KBV und GKV-Spitzenverband darauf geeinigt, dass die KVen weiterhin die Daten für den vertragsärztlichen Bereich sammeln und diese Datenstelle selbst finanzieren. Dabei wurde aber auch klar gestellt, dass wenn Träger der Datenannahmestellen die Kosten dafür selbst tragen, nicht Auftragnehmer der Landesarbeitsgemeinschaft sind, heißt es von KBV im Anschluss an die Sitzung. „Sofern die Träger die Finanzierung und Aufgaben der Datenannahme nicht übernehmen möchten, können sie die LAG davon in Kenntnis setzen, verlieren dadurch aber unwiderruflich ihre Funktion als Datenannahmestelle", heißt es weiter. Bedeutet: Wenn die kostenlose Datenannahme verweigert wird, kann ein andere Institution - beispielsweise eine KV oder eine Landeskrankenhausgesellschaft - die Datenannahme in den ersten 18 Monaten für den jeweiligen Versorgungssektor übernehmen.
Dies wollte vor allem die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) nicht akzeptieren und stemmte sich auch in der dieser G-BA-Sitzung vehement dagegen. Ein Alternativvorschlag der DKG, der offenbar erst einen Tag vor der Sitzung eingereicht wurde, fand keine Mehrheit. Auch die drei unparteiischen Mitglieder des G-BA, Josef Hecken, Klakow-Franck sowie Harald Diesler, stimmten jeweils gegen die Vorschläge der DKG.
In der öffentlichen Diskussion wurden wieder die alten Gräben zwischen Ärztevertretern und Krankenkassen auf der einen sowie der DKG auf der anderen Seite sichtbar. Den Alternativvorschlag der DKG, nun noch etwas länger auf eine bundeseinheitliche Lösung zu warten, lehnten die Kassenvertreter mit dem Hinweis ab, dass es „hier nur um die Datensammlung geht“, wie Doris Pfeiffer vom GKV-Spitzenverband betonte. Die Analyse und Weiterverarbeitung der Daten fände dann wie geplant in den LAGen und schließlich im zuständigen Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG) statt. „Die KVen sind derzeit in der Lage, die Daten anzunehmen“, so Pfeifer.
Auch Franziska Diel von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bestätigte, dass KVen mit dem Annehmen der Daten bereits viel Erfahrung gesammelt haben und auch auf Plausibilitäten prüfen könnten. Diese Arbeit und Kommunikation mit einzelnen Praxen oder Kliniken sei einer bundesweiten Datenannahmestelle nicht zuzumuten, so Diel. Sie stellte ebenso wie Pfeiffer klar, dass das Angebot der KVen, die Daten künftig anzunehmen, ein Angebot sei, „um endlich mit dem Thema sektorenübergreifende Qualitätssicherung voranzukommen.“
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