G-BA gibt Förderschwerpunkte des Innovationsfonds bekannt
Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die sogenannten Förderschwerpunkte des neuen Innovationsfonds bekannt gegeben. Damit ist die Förderung neuer Versorgungsprojekte einen Schritt weitergerückt. Antragsteller können sich danach entweder auf einen themenspezifischen oder auf einen themenoffenen Förderschwerpunkt bewerben. In Letzterem können Projekte unabhängig von ihrer thematischen Ausrichtung gefördert werden, soweit sie den Förderkriterien entsprechen.
Als themenspezifische Förderschwerpunkte unterscheidet der G-BA zwischen dem Bereich „neue Versorgungsformen“ und dem Bereich „Versorgungsforschung“. Zu den Förderschwerpunkten bei den neuen Versorgungsformen zählen unter anderem Versorgungsmodelle in strukturschwachen oder ländlichen Gebieten, Modellprojekte zur Arzneimitteltherapie sowie Arzneimitteltherapiesicherheit und Versorgungsmodelle unter Nutzung von Telemedizin, Telematik und E-Health sowie Versorgungsmodelle für spezielle Patientengruppen.
Der Förderbereich „Versorgungsforschung“ enthält unter anderem folgende Schwerpunkte: Weiterentwicklung der Qualitätssicherung und Patientensicherheit, innovative Konzepte patientenorientierter Pflege und den Einsatz und die Verknüpfung von Routinedaten zur Verbesserung der Versorgung.
Der G-BA weist daraufhin, dass die Förderkriterien sowie weitere Anforderungen an die Projekte noch konkretisiert werden. Diese Konkretisierungen sollen als „Förderbekanntmachungen“ auf der Internetseiten des Innovationsausschusses beim G-BA sowie im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Erst danach ist es möglich, Anträge zu stellen.
Die Bundesregierung hat den Innovationsfonds mit dem sogenannten Versorgungsstärkungsgesetz aufgelegt. Die zur Verfügung stehende Fördersumme beträgt in den Jahren 2016 bis 2019 jeweils 300 Millionen Euro jährlich. Hierbei sind 225 Millionen Euro für die Förderung neuer Versorgungsformen und 75 Millionen Euro für die Versorgungsforschung vorgesehen.
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