Politik

Innovationsfonds fördert weitere Projekte

  • Mittwoch, 11. Mai 2016

Berlin – Institutionen im Gesundheitswesen können ab sofort weitere Fördermittel aus dem sogenannten Investitionsfonds beantragen. Dabei geht es um Projekte, die über die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinausgehen. Zwei entsprechende sogenannte Förderbekanntmachungen zu neuen Versorgungsformen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute auf seinen Internetseiten veröffentlicht.

Bereits am 8. April hatte der Innovationsausschuss des G-BA sechs Förderbekannt­machungen veröffentlicht. Sie umreißen die Themenfelder und Förderkriterien und legen Details zum Antragsverfahren fest.

Laut den heute veröffentlichten neuen Bekanntmachungen können folgende Themenfelder gefördert werden: Versorgungsmodelle mit Delegation und Substitution von Leistungen, Modellprojekte zum Auf- und Ausbau der geriatrischen Versorgung, Verbesserung der Kommunikation mit Patienten und Förderung der Gesundheits­kompetenz sowie Versorgungsmodelle für Menschen mit Behinderung.

„Ansätze für die Verbesserung der Versorgungseffizienz bei Menschen mit Migrations­hintergrund sollen in alle Themenfelder einbezogen und gefördert werden“, teilte der G-BA mit. Aber auch Projekte, die sich keinem der obigen Themen zuordnen lassen, können Unterstützung erhalten. Das Verfahren dazu beschreibt die „themenoffen gehaltene Förderbekanntmachung“.

Das gesamte Förderverfahren läuft über das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) als Projektträger. Wer einen Antrag einreichen möchte, sollte sich über die Beratungshotline unter der Telefonnummer 0228/3821-1020 mit dem DLR in Verbindung setzen.

Der Innovationsfonds ist ein Konstrukt des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes. Ziel ist es, die Versorgung der GKV qualitativ weiterzuentwickeln. Ein wichtiges Förderkriterium ist daher immer die Evaluierbarkeit der Projekte. Die zur Verfügung stehende Förder­summe beträgt in den Jahren 2016 bis 2019 jeweils 300 Millionen Euro jährlich. 225 Millionen Euro sind für die Förderung neuer Versorgungsformen und 75 Millionen Euro für die Versorgungsforschung vorgesehen.

hil

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