G-BA: Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung in der Versorgung etabliert

Berlin – Die Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung (GPGV) in der psychotherapeutischen Versorgung hat sich etabliert. Das hat der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) betont.
Basis für den Evaluationsbericht der die im Jahr 2020 als neue niedrigschwellige Leistung eingeführten GPGV waren dem Gremium zufolge pseudonymisierte vertragsärztliche Abrechnungsdaten vom 4. Quartal 2021 bis zum 4. Quartal 2024 sowie Daten aus dem Bundesarztregister.
Die Ergebnisse der Evaluation zeigen dem G-BA zufolge eine fast stetig steigende Inanspruchnahme dieser anzeige-, antrags- und genehmigungsfreien Leistung – mehrheitlich im Bereich der Erwachsenenpsychotherapie (85 Prozent), weniger im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (15 Prozent).
Zudem sei die Zahl der zur Gruppentherapie berechtigten Leistungserbringenden im Beobachtungszeitraum im Vergleich zur Gesamtzahl der Leistungserbringenden stärker angestiegen.
Ein zentraler Evaluationsaspekt war nach G-BA-Angaben die Frage, in welchem Ausmaß nach der GPGV eine Richtlinientherapie im Gruppen- und/oder Einzelsetting in Anspruch genommen wird. Im Beobachtungszeitraum habe das auf knapp 73 Prozent der Patientinnen und Patienten zugetroffen.
Der größte Teil, nämlich 43 Prozent, nahm eine Kombination aus Einzel- und Gruppentherapie wahr, rund 15 Prozent erhielten ausschließlich Gruppentherapie und etwa 15 Prozent ausschließlich Einzeltherapie.
Es könne allerdings nicht sicher abgeleitet werden, dass die GPGV allein die Aufnahme einer Gruppentherapie befördert. Denn es habe parallel zur Einführung der GPGV weitere Maßnahmen zur Förderung des Gruppensettings gegeben, wie beispielsweise der Entfall des Gutachterverfahrens oder die Flexibilisierung der Gruppengröße. Diese Maßnahmen seien jedoch nicht Gegenstand der Evaluation gewesen.
Die Evaluation hat laut G-BA weiter gezeigt, dass die meisten Sitzungen in Gruppen mit fünf Teilnehmenden stattfinden, gefolgt von Gruppen mit vier beziehungsweise sechs Teilnehmenden. Laut Richtlinie kann die GPGV mindestens drei bis höchstens neun Patienten umfassen.
Mit der Einführung der Gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung 2020 wurde beschlossen, innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten der Regelung die Auswirkung zu überprüfen.
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